Rindermast: Wie wirtschaftlich ist ein Tierwohlstall
Drei Stallvarianten unter der Lupe
Für den Neubau stehen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung. Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken wurden drei Varianten ausgewählt:
- Variante 1: Tretmiststall besonders tierfreundlich (5,3 m² Buchtenfläche pro Rind)
- Variante 2: Tretmiststall Mindeststandard ÖPUL (4,2 m² Buchtenfläche pro Rind)
- Variante 3: Vollspalten mit Gummiauflage (3,4 m² Buchtenfläche pro Rind)
Der Tretmiststall "Besonders tierfreundlich" - Variante 1
Als Modell für die Haltungsform "Besonders tierfreundlich" wird oft der eingestreute Außenklimastall im Tretmistverfahren gewählt. Dabei stehen die Tiere auf einer 4 - 6 Grad geneigten Liegefläche und treten den Mist auf einen Mistgang. Die Baukosten für den Stallplatz sind beim Tretmiststall günstiger als beim Spaltenstall. Jedoch stehen den niedrigeren Investitionskosten zusätzliche Ausgaben für Stroh- und Mistlager und höhere Arbeitserledigungskosten für Einstreuen und Entmisten gegenüber. Der Pauschalkostenrichtsatz für den Tretmiststall liegt derzeit bei ca. 637 Euro pro m², der Richtsatz für Vollspalten liegt hingegen bei 796 Euro, wobei hier auch noch die Gummimatten miteingerechnet werden müssen. Der Pauschalkostenrichtsatz soll die mittleren Netto-Herstellungskosten widerspiegeln, wenn die Arbeiten fremdvergeben werden. Diese Richtsätze werden von Statistik Austria jährlich veröffentlicht.
Förderung nur mit höheren Standards möglich
Um die erhöhte Förderung von 30% für "Besonders tierfreundliche Haltung" zu lukrieren, müssen erhöhte Standards eingehalten werden. So gilt zum Beispiel als Mindestbuchtenfläche für Mastrinder ab 650 kg durchschnittliches Tiergewicht 5,3 m²/Tier im Gegensatz zum derzeitigen Mindeststandard von 4,2 m². Der Mehrflächenbedarf wird, wie im Diagramm (Position: Stall abzüglich Förderung) ersichtlich, aber nur teilweise vom erhöhten Fördersatz abgedeckt. Der Gesamtflächenbedarf eines durchschnittlichen Rindermaststalls der Variante 1 (besonders tierfreundlich) mit einem Fressplatzverhältnis von 1:1,5 beträgt im Schnitt 6,65 m² pro Tier. Die Stallplatzkosten unter Berücksichtigung des Baukostenindex Ende 2022 belaufen sich netto und ohne Abzug der Förderung auf 4.233 Euro pro Tier.
Mehrkosten individuell betrachten
In unserem Vergleich sind somit durch den erhöhten Flächenbedarf die Mehrkosten mit dem höheren Fördersatz nicht gedeckt. Es ist aber einzelbetrieblich darauf hinzuweisen, dass der Unterschied des Flächenbedarfs je nach Auslegung oft geringer ausfällt. So kommt es vor, dass sich in der Planung des Stalles eine Flächenverfügbarkeit von 5,1 m² pro Tier ergibt, da zum Beispiel ein anderes Fressplatzverhältnis angestrebt wird. Hierbei wären die Mehrkosten für die notwendige Mindestbuchtengröße von 5,3 m²/Tier von den 10% zusätzlichen Förderungen abgedeckt.
Weitere Kosten berücksichtigen
Wie im Diagramm ersichtlich sind auch die Kosten für Mist- bzw. Güllelager, Fahrsilo, Bergeraum und etwaiges Strohlager zu berücksichtigen. Je nach Haltungsform ist der Investitionsbedarf in diesen Bereichen unterschiedlich.
Der Tretmiststall Mindeststandard ÖPUL, ohne erhöhten Fördersatz - Variante 2
Bei Variante 2 wird ebenfalls der eingestreute Außenklimastall mit Tretmistverfahren gewählt. Den Unterschied zur Variante 1 stellt die verringerte Mindestbuchtenfläche von 4,2 m² pro Tier im Gegensatz zu den 5,3 m² bei der "Besonders tierfreundlichen Haltung" dar. Wie im Diagramm ersichtlich weist der Tretmiststall (Mindeststandard ÖPUL) trotz einer um 10% geringeren Förderung im Vergleich zur Variante 1 niedrigere Kosten auf. Im Beispielverfahren wird von einem Fressplatzverhältnis von 1:1,5 ausgegangen. Eine höhere Buchtenfläche ergibt Vorteile und wird in der Praxis auch umgesetzt.
Stallvarianten im direkten Vergleich
Variante 1 (248 Euro) und Variante 2 (237 Euro) weisen im Vergleich niedrigere Tierplatzkosten als die Variante Vollspaltenboden mit Gummiauflage (314 Euro) auf. Dies ist im Diagramm (Säule 1) ersichtlich. Säule 2 berücksichtigt neben den Tierplatzkosten auch den Saldo für den höheren Arbeitszeitbedarf (Einstreuen bzw. Entmistung) und auch die Ausbringkosten der Wirtschaftsdünger bzw. die erforderlichen Strohbergekosten.
Für die erhöhte Arbeitszeit kann als Richtwert 2,5 Stunden pro Tier und Jahr für die Entmistung bzw. das Einstreuen herangezogen werden. Die Strohbergungskosten sind betriebsindividuell unterschiedlich. Es wird, angelehnt an die Presskosten, dabei mit 35 Euro pro Tonne kalkuliert . Der Strohbedarf wird mit einer Tonne pro Tier und Jahr angesetzt.
Für die erhöhte Arbeitszeit kann als Richtwert 2,5 Stunden pro Tier und Jahr für die Entmistung bzw. das Einstreuen herangezogen werden. Die Strohbergungskosten sind betriebsindividuell unterschiedlich. Es wird, angelehnt an die Presskosten, dabei mit 35 Euro pro Tonne kalkuliert . Der Strohbedarf wird mit einer Tonne pro Tier und Jahr angesetzt.
Vollspalten mit Gummiauflage - Variante 3
Der Vollspaltenboden mit Gummiauflage ist ein sehr verbreitetes Haltungssystem. Mit der Mindestbuchtenflläche 3,4 m² pro Tier und der auch dadurch niedrigeren Gesamtstallfläche von 5,4 m² ist diese Variante platzsparend. Jedoch sind die Baukosten für den Güllekeller höher, so liegt der Pauschalkostenrichtsatz für den Vollspaltenstall bei 796 Euro pro m². Dies bedeutet um 159 Euro höhere Baukosten pro m² als die Varianten mit den Tretmistställen. Hinzu kommen noch ca. 171 Euro pro m² für die Gummiauflage. Die Tierplatzkosten liegen mit ca. 314 Euro pro Tier höher als bei den anderen Varianten.
Verantwortlich dafür sind die höheren Stallplatzkosten sowie das notwendige Güllelager, das im Vergleich teurer als das Mistlager ist. Dem entgegenzuhalten ist jedoch, wie im Diagramm (Säule 2) ersichtlich, dass keine Kosten für Einstreu bzw. Strohbergung anfallen und auch die Ausbringungskosten für den Wirtschaftsdünger sowie der Lohnansatz niedriger sind.
Verantwortlich dafür sind die höheren Stallplatzkosten sowie das notwendige Güllelager, das im Vergleich teurer als das Mistlager ist. Dem entgegenzuhalten ist jedoch, wie im Diagramm (Säule 2) ersichtlich, dass keine Kosten für Einstreu bzw. Strohbergung anfallen und auch die Ausbringungskosten für den Wirtschaftsdünger sowie der Lohnansatz niedriger sind.
Vor einer Investition: Betriebsindividuelle Gegebenheiten prüfen
Um Fehlinvestitionen zu vermeiden und das Risiko zu vermindern, sollten zeitig alle wirtschaftlichen Konsequenzen unter Berücksichtigung der betriebsindividuellen Gegebenheiten geprüft werden. Die Landwirtschaftskammern bieten diesbezüglich verschiedene Beratungsmöglichkeiten in Form von detaillierten Betriebsplanungen oder Betriebskonzepten an, die Ihnen helfen, zukünftige Entwicklungen besser abschätzen zu können.
Fazit: Variante 1 punktet bei Tierleistung, Variante 2 bei Baukosten und Variante 3 bei Jahreskosten
In unserer Modellrechnung weist die Variante 2 - (Tretmiststall Mindeststandard ÖPUL) die niedrigsten Baukosten (erste Säule im Diagramm) pro Tier aus. Jedoch ist der Unterschied zur Variante 1 mit dem erhöhten Fördersatz sehr gering und je nach angestrebten Fressplatzverhältnis bzw. Mindestbuchtenfläche kann auch Variante 1 günstiger sein. Im Vergleich der Jahreskosten der Systeme (zweite Säule im Diagramm) ist Variante 3 am günstigsten. Für Variante 1 - besonders tierfreundlich, spricht allerdings auch, dass neben den jährlichen Kosten die biologischen Mastleistungen, Tierverluste bzw. vorzeitige Abgänge und auch die Arbeitswirtschaft wesentliche Faktoren für den Einkommensbeitrag der Rindermast sind.
Ein Punkt, der nicht zu unterschätzen ist, aber bei Planungen schwierig miteinzukalkulieren, ist die Strohprämie. Diese beträgt derzeit 180 Euro pro GVE und Jahr. Schwierig deswegen, weil sich Höhe und Dauer dieser Maßnahme zukünftig nur schwer abschätzen lässt. Auch wenn höhere Investitionskosten von größer dimensionierten Stallplätzen nicht zur Gänze von Zuschlägen in Förderprogrammen abgedeckt werden können, wird es sich in diese Richtung weiterentwickeln und gibt dem Betriebsführer schlussendlich neben einer Absatz- auch eine Planungssicherheit.
Ein Punkt, der nicht zu unterschätzen ist, aber bei Planungen schwierig miteinzukalkulieren, ist die Strohprämie. Diese beträgt derzeit 180 Euro pro GVE und Jahr. Schwierig deswegen, weil sich Höhe und Dauer dieser Maßnahme zukünftig nur schwer abschätzen lässt. Auch wenn höhere Investitionskosten von größer dimensionierten Stallplätzen nicht zur Gänze von Zuschlägen in Förderprogrammen abgedeckt werden können, wird es sich in diese Richtung weiterentwickeln und gibt dem Betriebsführer schlussendlich neben einer Absatz- auch eine Planungssicherheit.