Biologische Landwirtschaft
Ausnahmegenehmigungen bestimmte Eingriffe neuerlich beantragen!
Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen gelten drei Kalenderjahre, d.h., im Jahr 2020 ausgestellte Genehmigungen gelten noch bis 31. Dez. 2022 u. sind ab 1. Jän. 2023 erneut zu beantragen!
Seit 1. Jän. 2020 sind für Eingriffe bei Tieren wie
Achtung! Jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2023 ein neuer Antrag (betriebsbezogen) gestellt werden.
Bei über sechs (ab 2023 acht) Wochen alten Kälbern und Rindern ist rechtzeitig vor dem Enthornen zusätzlich ein Antrag auf fallbezogene Genehmigung zu stellen.
NEU! Bei über sechs Monaten alten Rindern ist eine tierärztliche Bestätigung notwendig!
Nähere Informationen und Hilfe bei der Online-Antragstellung bei DI Karnholz.
Seit 1. Jän. 2020 sind für Eingriffe bei Tieren wie
- Enthornung bei Kälbern bis zu einem Alter von 8 Wochen (NEU!),
- Kupieren von Schwänzen bei Lämmern und
- Enthornung von Kitzen
Achtung! Jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2023 ein neuer Antrag (betriebsbezogen) gestellt werden.
Bei über sechs (ab 2023 acht) Wochen alten Kälbern und Rindern ist rechtzeitig vor dem Enthornen zusätzlich ein Antrag auf fallbezogene Genehmigung zu stellen.
NEU! Bei über sechs Monaten alten Rindern ist eine tierärztliche Bestätigung notwendig!
Nähere Informationen und Hilfe bei der Online-Antragstellung bei DI Karnholz.
Änderungen ab 1.1.2023
Zuchttierzukauf in der Bio-Tierhaltung
Für den Zukauf konventioneller Zuchttiere braucht es ab 2023 eine behördliche Genehmigung (ausgenommen gefährdete Nutztierrassen gem. ÖPUL Liste und Bienen). Die Antragstellung erfolgt über das Veterinärinformationssystem (VIS).
Die bisherigen Bestimmungen für den Zukauf von konventionellen Zuchttieren bleiben weiterhin bestehen, solange es kein entsprechendes Angebot an Bio-Tieren gibt. Auch die Prozentsätze bleiben gleich:
Zukauf von Jungtieren (NEU! nur mehr für den erstmaligen Bestandesaufbau bis zu einem bestimmten Alter uneingeschränkt),
ausgewachsenen männlichen Tieren (ohne Einschränkung)
nullipare (Tiere, die noch nie gekalbt oder geworfen haben) weibliche Tiere (im Umfang von 10% bzw. 20% des Bestandes an ausgewachsenen Tieren).
Zukauf nullipar weibliche Tiere bis 40% des Bestandes möglich, sofern eine erhebliche Bestandesvergrößerung, eine Rassenumstellung oder eine Gründung eines neuen Betriebszweiges vorliegt.
NEU ist, dass für jeden konventionellen Tierzukauf ein Antrag im VIS zu stellen ist (Ausnahme gefährdete Nutztierrassen).
Für die Genehmigung ist eine Bestätigung der Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren erforderlich. Dafür ist vor dem Kauf eine Abfrage in der Bio-Tierdatenbank www.almmarkt.com bzw. www.pig.at notwendig. Gibt es in diesen Datenbanken kein den Suchkriterien (Rasse, Alter, Erzeugungszweck) entsprechendes Angebot an Bio-Tieren innerhalb einer Entfernung von 65 km bzw. kann keine Zustellung zu marktüblichen Preisen geboten werden, kann der Nichtverfügbarkeits-Nachweis generiert und im VIS zum Antrag hochgeladen werden.
Der konventionelle Tierzukauf ist ab Abfrage Nichtverfügbarkeits-Nachweis möglich, wobei die Antragstellung innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen hat. Bei Zukauf von bis zu max. 40% konventioneller Tiere muss die Genehmigung vor Zukauf aufliegen. Empfohlen wird die Antragstellung bereits vor jedem konventionellen Tierzukauf. Die Genehmigung ist sechs Monate gültig, jedoch bis max. 31. Dez. des Kalenderjahres. Nur bei den konventionellen Jungtieren gelten die sechs Monate unabhängig vom Jahreswechsel. Die Bescheidgebühr beträgt voraussichtlich 21 €.
Zukauf Grünlandsaatgutmischungen
Ab 1.1.2023 müssen Grünlandsaatgutmischungen mind. 70% Bioanteil aufweisen. Konventionelle Grünlandsaatgutmischungen können nur mehr mit Zustimmung der Kontrollstelle zugekauft werden (außer sie werden auf der AGES-Ausnahmeliste angeführt). Achtung, das gilt auch für übergelagertes Grünlandsaatgut (Restmengen).
Für den Zukauf konventioneller Zuchttiere braucht es ab 2023 eine behördliche Genehmigung (ausgenommen gefährdete Nutztierrassen gem. ÖPUL Liste und Bienen). Die Antragstellung erfolgt über das Veterinärinformationssystem (VIS).
Die bisherigen Bestimmungen für den Zukauf von konventionellen Zuchttieren bleiben weiterhin bestehen, solange es kein entsprechendes Angebot an Bio-Tieren gibt. Auch die Prozentsätze bleiben gleich:
Zukauf von Jungtieren (NEU! nur mehr für den erstmaligen Bestandesaufbau bis zu einem bestimmten Alter uneingeschränkt),
ausgewachsenen männlichen Tieren (ohne Einschränkung)
nullipare (Tiere, die noch nie gekalbt oder geworfen haben) weibliche Tiere (im Umfang von 10% bzw. 20% des Bestandes an ausgewachsenen Tieren).
Zukauf nullipar weibliche Tiere bis 40% des Bestandes möglich, sofern eine erhebliche Bestandesvergrößerung, eine Rassenumstellung oder eine Gründung eines neuen Betriebszweiges vorliegt.
NEU ist, dass für jeden konventionellen Tierzukauf ein Antrag im VIS zu stellen ist (Ausnahme gefährdete Nutztierrassen).
Für die Genehmigung ist eine Bestätigung der Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren erforderlich. Dafür ist vor dem Kauf eine Abfrage in der Bio-Tierdatenbank www.almmarkt.com bzw. www.pig.at notwendig. Gibt es in diesen Datenbanken kein den Suchkriterien (Rasse, Alter, Erzeugungszweck) entsprechendes Angebot an Bio-Tieren innerhalb einer Entfernung von 65 km bzw. kann keine Zustellung zu marktüblichen Preisen geboten werden, kann der Nichtverfügbarkeits-Nachweis generiert und im VIS zum Antrag hochgeladen werden.
Der konventionelle Tierzukauf ist ab Abfrage Nichtverfügbarkeits-Nachweis möglich, wobei die Antragstellung innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen hat. Bei Zukauf von bis zu max. 40% konventioneller Tiere muss die Genehmigung vor Zukauf aufliegen. Empfohlen wird die Antragstellung bereits vor jedem konventionellen Tierzukauf. Die Genehmigung ist sechs Monate gültig, jedoch bis max. 31. Dez. des Kalenderjahres. Nur bei den konventionellen Jungtieren gelten die sechs Monate unabhängig vom Jahreswechsel. Die Bescheidgebühr beträgt voraussichtlich 21 €.
Zukauf Grünlandsaatgutmischungen
Ab 1.1.2023 müssen Grünlandsaatgutmischungen mind. 70% Bioanteil aufweisen. Konventionelle Grünlandsaatgutmischungen können nur mehr mit Zustimmung der Kontrollstelle zugekauft werden (außer sie werden auf der AGES-Ausnahmeliste angeführt). Achtung, das gilt auch für übergelagertes Grünlandsaatgut (Restmengen).