Broschüren und Infomaterial
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Baum- und Kulturinfotafeln
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Stromspeicher in der Landwirtschaft
Schon seit Jahren tüfteln unsere Landwirtinnen und Landwirte an einer sicheren und klimafreundlichen Stromversorgung. Sie zählen zu den Vorreitern der Stromproduktion aus Photovoltaik, sei es für die Stromversorgung des eigenen Betriebs oder den Verkauf von Ökostrom. Heute suchen immer mehr landwirtschaftliche Betriebe nach Lösungen, um die Eigenstromversorgung weiter zu erhöhen – beispielsweise durch ein kluges Energiemanagement, die optimale Ausrichtung der Photovoltaikanlage oder eben den Einsatz von Stromspeichern.
Urlaub am Bauernhof von A-Z
Bäuerinnen und Bauern, die sich für die bäuerliche Gästebeherbergung interessieren, erhalten aktuelle Informationen und einen gut zusammengefassten Überblick über viele Themenbereiche, die die bäuerliche Vermietung betreffen. Diese Unterlage soll den Einstieg in den Betriebszweig „Urlaub am Bauernhof“ erleichtern.
Direktvermarktung von A bis Z
Bäuerinnen und Bauern, die sich für die bäuerliche Direktvermarktung interessieren, erhalten Informationen und einen gut zusammengefassten Überblick über alle Themenbereiche, die die bäuerliche Direktvermarktung betreffen.
Rechtliche Aspekte bei Urlaub am Bauernhof
Bäuerinnen und Bauern, die Urlaub am Bauernhof anbieten bzw. in den Betriebszweig neu einsteigen wollen erhalten Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der bäuerlichen Vermietung.
Rechtliches zum Bäuerlichen Buschenschank
Die Broschüre beinhaltet viele notwendige rechtliche Informationen für bäuerliche Betriebsführer, die einen Buschenschank neu eröffnen möchten. Bestehende Buschenschenker können verschiedenste Themen nachlesen und grundlegendes rechtliches Wissen auffrischen.
Wissenswertes zu Referenzfläche und beihilfefähige Fläche
Luftbilder als Basis für die Hofkarte werden üblicherweise alle drei Jahre erneuert und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) der Agrarmarkt Austria (AMA) zur Verfügung gestellt. Die regelmäßige Aktualisierung der Luftbilder ist durch eine EU-Vorgabe begründet und dient dazu, möglichst aktuelle Grundlagen für die Gewährung von flächenbezogenen Zahlungen (Direktzahlungen, ÖPUL, AZ) zur Verfügung zu stellen.
Immobilienertragsteuer bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015
Durch die mit 1.4.2012 eingetretenen Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) werden grundsätzlich alle Grundstücksveräußerungen im privaten und betrieblichen Bereich steuerlich erfasst und unterliegen der Einkommensteuer. Die Broschüre informiert daher speziell über die Rechtslage bei Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015.