Die Ausweis-Verlängerung
Wann sollte ein Antrag auf eine Verlängerung gestellt werden?
Der Antrag sollte innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres gestellt werden. Die neue Gültigkeitsdauer schließt dann nahtlos an die alte an. Wird der Antrag vor diesem Zeitraum oder nach Ablauf gestellt, gilt der neue NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis sechs Jahre ab Ausstellung.
Wird der Antrag auf Verlängerung erst gestellt, wenn der bisherige Sachkundeausweis bereits abgelaufen ist, entsteht eine zeitliche Lücke, in der der Antragsteller nicht im Besitz eines gültigen Ausweises ist. Achtung: In dieser Zeit dürfen keine Pflanzenschutzmittel gekauft, ausgebracht und gelagert werden!
Wird der Antrag auf Verlängerung erst gestellt, wenn der bisherige Sachkundeausweis bereits abgelaufen ist, entsteht eine zeitliche Lücke, in der der Antragsteller nicht im Besitz eines gültigen Ausweises ist. Achtung: In dieser Zeit dürfen keine Pflanzenschutzmittel gekauft, ausgebracht und gelagert werden!
Wo kann der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis verlängert werden?
Die zuständige Stelle für die Verlängerung ist Ihre zuständige Bezirksbauernkammer. Sie können die Verlängerung mit dem Antragsformular aus dem Downloadbereich beantragen, oder sich in der Bezirksbauernkammer ein vorausgefülltes Exemplar ausstellen lassen.
Bei „Nachweis der Qualifikation“ kreuzen Sie den letzten Punkt („Weiterbildung 5 h“) an. Bestätigungen über den Kursbesuch sind nicht notwendig, da diese elektronisch im System der Landwirtschaftskammer Niederösterreich erfasst sind. Für die erstmalige Verlängerung ist kein neues Passfoto notwendig.
Bei „Nachweis der Qualifikation“ kreuzen Sie den letzten Punkt („Weiterbildung 5 h“) an. Bestätigungen über den Kursbesuch sind nicht notwendig, da diese elektronisch im System der Landwirtschaftskammer Niederösterreich erfasst sind. Für die erstmalige Verlängerung ist kein neues Passfoto notwendig.