Förderung für Präventionsmaßnahmen im Umgang mit dem Biber
Die Hintergründe
1869 wurde der letzte Biber in Österreich erlegt und somit galt diese Tierart als ausgerottet. Durch unter Schutz Stellung konnte sich der Biber v.a. durch Zuwanderung aus den Nachbarländern auch in Österreich wieder etablieren. In Niederösterreich zeigte sich bei der letzten landesweiten Erhebung (2018), dass der Biber fast in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region verbreitet ist und auch Teile der alpinen Region besiedelt. Das Vorkommen des Bibers bleibt oft nicht unerkannt, da er durch seine Bauaktivitäten die Landschaft aktiv mitgestaltet. Dies hat einerseits viele ökologisch wertvolle Effekte (Wasserrückhalt in der Landschaft, Erhöhung der Artenvielfalt), führt in der Kulturlandschaft aber auch zu Konflikten mit menschlichen Nutzungsinteressen. Diese Konflikte können vielfältig sein. In der Land- und Forstwirtschaft kann es zu Überschwemmungen, Wegeinbrüchen oder Fraßschäden, in der Wasserwirtschaft zu Verklausungen, Überschwemmungen, Untergrabungen von Dämmen und Einbrüchen von Begleitwegen und in Gärten zu Fällungen von Bäumen kommen.
Biberberater, Wildtierhotline und Praxisblätter: Konflikte mit Biber nachhaltig abfedern
Bisher hat das Land Niederösterreich beim Auftreten von Konflikten vor allem auf Öffentlichkeitsarbeit gesetzt und dafür ein breites Netzwerk an Angeboten entwickelt. Bei Anliegen stehen ein Biberberater sowie geschulte Mitarbeiter:innen der Wildtierhotline zur Verfügung. Außerdem wurden in vielen Gemeinden Personen eigens geschult, um bei Konflikten durch den Biber schnell und Vor-Ort unterstützen zu können. Ergänzend dazu bieten die Praxisblätter auf der Webseite des Landes NÖ wesentliche Informationen zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, welche in vielen Fällen mögliche Konflikte langfristig hintanhalten oder zumindest deutlich abfedern können.
Was wird gefördert?
Seit Anfang Jänner 2023 ist es auch möglich, eine Förderung zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen bei der NÖ Landesregierung zu beantragen. Bestehende Konflikte sollen so mit dem gelindesten zum Ziel führenden Mittel gelöst werden. Die Förderung beträgt 75 Prozent der Netto-Materialkosten. Materialkosten unter einer Bagatellgrenze von 100 Euro werden nicht gefördert.
Gefördert werden: die Errichtung von Fix-Zäunen, E-Zäunen, Baumschutzvorrichtungen wie Gitterungen oder Anstriche, Verfüllmaterial bei Einbrüchen durch Grabaktivitäten sowie Baumaterial im Zuge einer Dammsicherungsmaßnahme.
Geförderte Materialkosten sind beispielsweise im Falle eines E-Zauns für den Schutz von Acker oder Gartenflächen die Litzen, Steher, Aggregat und auch ein Photovoltaikmodul, bei Fix-Zäunen Fundamentierungen mit Zaunmaterialien wie Steher, Drahtrollen und Montagematerial, im Falle von Einzelbaumschutzmaßnahmen Gittermaterialien oder Repellents (Anstriche), im Falle von Dammsicherungsmaßnahmen Wasserbausteine oder Spundbleche, oder im Falle von Verfüllungen von Einbrüchen Füllmaterialien wie Grobbruch oder Erde umfassen. Genaue Details dazu sind den Informationsblättern zu entnehmen.
Gefördert werden: die Errichtung von Fix-Zäunen, E-Zäunen, Baumschutzvorrichtungen wie Gitterungen oder Anstriche, Verfüllmaterial bei Einbrüchen durch Grabaktivitäten sowie Baumaterial im Zuge einer Dammsicherungsmaßnahme.
Geförderte Materialkosten sind beispielsweise im Falle eines E-Zauns für den Schutz von Acker oder Gartenflächen die Litzen, Steher, Aggregat und auch ein Photovoltaikmodul, bei Fix-Zäunen Fundamentierungen mit Zaunmaterialien wie Steher, Drahtrollen und Montagematerial, im Falle von Einzelbaumschutzmaßnahmen Gittermaterialien oder Repellents (Anstriche), im Falle von Dammsicherungsmaßnahmen Wasserbausteine oder Spundbleche, oder im Falle von Verfüllungen von Einbrüchen Füllmaterialien wie Grobbruch oder Erde umfassen. Genaue Details dazu sind den Informationsblättern zu entnehmen.
Förderung Biber-Präventionsmaßnahmen
Präventionsmaßnahme | Förderung |
Fix-Zaun | Max. € 5.000 bzw. 25€/lfm |
E-Zaun | Max. € 1.000 bzw. 3,50€/lfm |
Baumschutz (Gitterungen, Anstrich) | Max. € 1.000 |
Verfüllungen von Einbrüchen | Max. € 3.000 |
Dammsicherungsmaßnahmen | Max. € 5.000 |
Wildtierinfo für weiterführende Informationen nutzen
Es empfiehlt sich bereits vor der Umsetzung einer geplanten Präventionsmaßnahme auf der Webseite "Wildtierinfo" des Landes NÖ unter https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Biber.html Informationen zu den jeweiligen Möglichkeiten einzuholen oder die Wildtierhotline 02742 9005 9100 für eine Erstberatung zu kontaktieren.
Downloads zum Thema
- Antragsformular Praevention PDF 133,42 kB
- Infoblatt: Errichtung eines Elektrozauns PDF 561,84 kB
- Infoblatt: Errichtung eines Fixzauns PDF 522,66 kB
- Infoblatt: Schutzmaßnahmen für Einzelbäume PDF 1,05 MB
- Infoblatt: Verfüllung von Einbrüchen an Wegen PDF 266,57 kB
- Infoblatt: Sicherung von Einbrüchen an Dämmen PDF 439,96 kB