GAP-Einigung stärkt erfolgreichen österreichischen Weg
„Ich gratuliere Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu diesem Verhandlungserfolg. Es ist ihr gelungen, die österreichischen Positionen durchzusetzen und im Einigungspaket fest zu verankern. Damit können wir unseren erfolgreichen Weg in der heimischen Land- und Forstwirtschaft fortsetzen. Es geht schließlich um die Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe und um den Erhalt der Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln und Rohstoffen“, so Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager.
Agrarumweltprogramm ÖPUL, Ökoregelungen und erweiterte Grundanforderungen
Die Einigung stellt einen guten Kompromiss für die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik dar und ist aus Sicht der Landwirtschaft ein positives Signal für die Zukunft. Neben dem Agrarumweltprogramm ÖPUL werden künftig auch eine verpflichtende Ökoregelung mit einer Mindestdotation von 20 Prozent in der 1. Säule sowie erweiterte Grundanforderungen an die Bewirtschaftung eingeführt.
Leistungen werden bei Ökoregelung angerechnet
Österreich konnte in den Verhandlungen eine Gesamtbetrachtung von Ökoregelung und ÖPUL-Programm erreichen. „Dadurch können die hohen Leistungen Österreichs bei der Ökoregelung angerechnet werden und der erfolgreiche Weg über freiwillige Umweltmaßnahmen weiter fortgeführt werden“, betont Schmuckenschlager.
Ökologische Ausrichtung mit höheren Umweltambitionen
Im Rahmen der Grundanforderung kann sich der Mitgliedstaat nunmehr entscheiden, entweder einen Mindestanteil von 3 % Biodiversitätsflächen anzuerkennen oder zur Erfüllung dieser Anforderungen auch stickstoffbindende Pflanzen und Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutz anzuerkennen – in diesem Fall sind mindestens 5 % zu erfüllen. Damit kann Österreich jene Option wählen, die für unsere bäuerlichen Familienbetriebe am besten geeignet ist.
„Die ökologische Ausrichtung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik mit höheren Umweltambitionen ist für Österreich von großer Bedeutung. Es geht hier um die Absicherung des österreichischen Agrarmodells, das – wie die vorliegende Ratsposition zeigt – eine wesentliche Rolle in Europa spielt“, erklärt Schmuckenschlager.
„Die ökologische Ausrichtung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik mit höheren Umweltambitionen ist für Österreich von großer Bedeutung. Es geht hier um die Absicherung des österreichischen Agrarmodells, das – wie die vorliegende Ratsposition zeigt – eine wesentliche Rolle in Europa spielt“, erklärt Schmuckenschlager.
Umstellung auf reine Flächenprämie schafft Vereinfachung
Eine Vereinfachung gibt es hinsichtlich des Systems der Zahlungsansprüche, es erfolgt eine Umstellung auf eine reine Flächenprämie. Das bedeutet, die Zahlung wird dem jeweils aktuellen Bewirtschafter gewährt, damit ist eine Weitergabe von Zahlungsansprüchen in Zukunft hinfällig. Die Differenzierung der Flächenzahlung für extensive Dauergrünlandflächen, wie das bisher schon in Österreich umgesetzt wird, kann fortgeführt werden, wodurch die geringere Ertragsleistung derartiger Flächen weiterhin berücksichtigt werden kann.
Die vorliegende Ratsposition ist eine wichtige und gute Basis für die Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament, damit auf EU-Ebene eine vernünftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt werden kann, die Landwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz gleichermaßen berücksichtigt.
Basis für die Trilog-Verhandlungen
Die wichtigsten Punkte der Einigung der EU-Agrarminister auf einen Blick:
- Bindung der Zahlungen an die erweiterte Konditionalität (Cross Compliance, GLÖZ und Greening) als Grundanforderungen an die Betriebsführung/Bewirtschaftung
- die Mitgliedstaaten sollen bei der GLÖZ-Bestimmung 9 („ökologische Vorrangflächen“) eine Wahlmöglichkeit zwischen 2 Optionen bekommen:
- Mindestanteil von 3 %, wenn Erfüllung der Verpflichtung nur mit nichtproduktiven Flächen (Brachen, Landschaftselemente) erfolgt
- mindestens 5 %, wenn neben den nichtproduktiven Flächen auch stickstoffbindende Pflanzen und Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzeinsatz angelegt werden
- so wie bisher, soll auch zukünftig diese Auflage bei Teilnahme am ÖPUL durch die dort angelegten Biodiversitätsflächen erfüllt werden können
- Differenzierung der Flächenzahlung für extensive Grünlandflächen (Almen) soll entgegen den bisherigen Vorschläge weiter möglich sein, eine reduzierte „Almprämie“ kann fortgeführt werden
- verpflichtende Öko-Regelung in der Säule 1 mit Mindestdotation von 20 %
- wenn ÖPUL über ein Mindestausmaß hinausgeht, kann dies für die Öko-Regelung angerechnet werden, daher wird in Österreich aufgrund eines umfangreichen ÖPUL eine geringere Mindestdotation der Öko-Regelung (deutlich unter 20 %) möglich
- gegenüber den Diskussionen der letzten Monate (bis zu 30 % Mindestdotation) wäre dies eine deutliche Entschärfung
- Unterstützung für Junglandwirte in der 1. Säule
- mindestens 2 % der nationalen Obergrenze für die Unterstützung von jungen Landwirten in Form einer jährlichen Zahlung (Top-up) zusätzlich zur Flächenzahlung
Wie geht es weiter?
- Beschluss einer gemeinsamen Position des Europäischen Parlaments (derzeit im Laufen)
- Start der Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission
- Einigung zur GAP im 1. Quartal 2021 realistisch möglich