Geflügelpest - Aktuelles
Es gilt somit seit dem 20. November Stallpflicht für Geflügel!!
Zusätzlich zu den bereits geltenden Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich (erhöhtes Risiko) sind folgende Bestimmungen einzuhalten:
Einzuhaltende Vorsichtsmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko:
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:
Zusätzlich zu den bereits geltenden Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich (erhöhtes Risiko) sind folgende Bestimmungen einzuhalten:
- Stallpflicht - Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.
Einzuhaltende Vorsichtsmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko:
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Geflügel sollte bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: