Grünlandwerdung beachten!

Ackerflächen, welche mindestens 5 Jahre hindurch mit Ackerfutter (im jeweiligen MFA) bestellt sind, werden zu Dauergrünlandflächen, wenn vor dem 6. Antragsjahr keine entsprechende Fruchtfolgemaßnahme durchgeführt wird.
Als Fruchtfolge gilt die aktive Bestandsänderung von Ackerfutterflächen zu Ackerkulturen wie z.B. Getreide, Mais, Soja usw. Klee oder Luzerne in Reinsaat (auch 100%ige Leguminosenmischungen) gelten seit dem MFA 2015 ebenfalls als Ackerkulturen.
Dies betrifft auch Flächen, die in die Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) bzw. Biologische Wirtschaftsweise mit der Beantragung Klee und dem Code DIV eingebracht werden.
Wird eine Ackerkultur bestandesbildend in Reinsaatstärke ausgesät und im MFA beantragt, unterbricht dies (unabhängig von der Verwendung des Aufwuchses) die Dauergrünlandwerdung. Die Kultur muss zumindest zwischen 15. Mai und 15. Juni ortsüblich bewirtschaftet werden.
Als Fruchtfolge gilt die aktive Bestandsänderung von Ackerfutterflächen zu Ackerkulturen wie z.B. Getreide, Mais, Soja usw. Klee oder Luzerne in Reinsaat (auch 100%ige Leguminosenmischungen) gelten seit dem MFA 2015 ebenfalls als Ackerkulturen.
Dies betrifft auch Flächen, die in die Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) bzw. Biologische Wirtschaftsweise mit der Beantragung Klee und dem Code DIV eingebracht werden.
Wird eine Ackerkultur bestandesbildend in Reinsaatstärke ausgesät und im MFA beantragt, unterbricht dies (unabhängig von der Verwendung des Aufwuchses) die Dauergrünlandwerdung. Die Kultur muss zumindest zwischen 15. Mai und 15. Juni ortsüblich bewirtschaftet werden.