Informationen zur Katastrophen-Fonds-Hilfe des Landes NÖ für die Landwirtschaft
Was wird gefördert?
- Beseitigung der Schäden an landwirtschaftlichen Gebäude und Anlagen
- Rekultivierungsaufwendungen von Schäden durch das Hochwasser (Befüllung von Gräben, Beseitigung von Anlandungen und Anschwemmungen)
- Verlust von Betriebsmittelvorräten (Düngemittel und Futtermittel)
- Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zur Erzielung von Einkommen (z.B. Geflügel, Schweine, …)
Förderhöhen im Rahmen des Hochwassers 09/2024
- Schäden an Wohn-, Wirtschafts- und Betriebsobjekten einschließlich Inventar 50 %, im Härtefall nach eingehender Prüfung bis zu 80 %
- Schäden durch Erdrutsch und Vermurung bis zu 60 %, im Härtefall bis zu 70 %
- Schäden an Wohngebäuden, die nicht ausschließlich der Deckung des Wohnbedürfnisses der Geschädigten oder des Geschädigten oder naher Familienangehöriger dienen bis zu 50%
- Schäden an Nutztieren, Teichanlagen und Fischbeständen bis zu 50 %, im Härtefall nach eingehender Prüfung bis zu 80 %
- Schäden durch Erdrutsch und Vermurung bis zu 60 %, im Härtefall bis zu 70 %
- Schäden an Forststraßen bis zu 50 %
- Schäden an Agrar- und Alpaufschließungen sowie sonstigen Privatstraßen einschließlich deren Brücken bei Wirtschaftswegen bis zu 50 %
- Hofaufschließungswegen bis zu 60 %
- Schäden an Flussbauten, Bach- und Flussufern, Wasserkraft-, Kanalisations-, Wasserversorgungs-, Meliorations- und Bewässerungsanlagen sowie gemeinschaftlichen Wärmeversorgungseinrichtungen bis zu 70 %
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes NÖ unter
Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)