Maul- und Klauenseuche: Aktueller Stand und Schutzmaßnahmen
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Paarhufer betrifft. Dazu zählen Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Büffel, Lamas, Alpakas und auch Wildklauentiere. In Ungarn und der Slowakei wurden mehrere Fälle von MKS bestätigt - einige befinden sich in direkter Nähe zur österreichischen Grenze. Daher hat das Gesundheitsministerium zahlreiche Maßnahmen erlassen, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern. Ein Ausbruch in Österreich hätte massive wirtschaftliche Schäden für die heimische Landwirtschaft zur Folge.
Aktuelle Verbreitung der Maul- und Klauenseuche
Am 7. März 2025 meldeten die ungarischen Behörden einen Ausbruch von Maul- und Klauenseuche auf einem Rinderbetrieb (Nähe von Győr). 1.400 Rinder mussten gekeult und seuchensicher vergraben werden. Am 21. März wurden Ausbrüche von MKS auf drei Betrieben in der Slowakei bestätigt. Betroffen waren insgesamt 2.700 Rinder. Die Slowakei und Ungarn melden zudem am 25. bzw. 26. März weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, wobei sich der neu bestätigte ungarische Fall (es handelt sich um einen Rinderbetrieb mit ca. 3.000 Tieren) in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich befindet. Die eingerichtete Überwachungszone reicht auch nach Österreich (Burgenland). Am 31. März meldete die Slowakei einen MKS-Fall (Milchrinderbetrieb mit ca. 3.000 Tieren) in der Nähe zu Österreich. Die Überwachungszone ragt minimal auf das österreichische Staatsgebiet. Am 2. April meldete Ungarn zwei weitere MKS Fälle, in der Slowakei wurde am 4. April der nun bereits sechste MKS-Fall bestätigt.
In Österreich ist bisher noch kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten!
In Österreich ist bisher noch kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten!
Neue Verordnung gegen Maul- und Klauenseuche
Mit Verlautbarung des 1. MKS-Verordnungsanpassungspakets wurden die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche erhöht. So ist etwa die Verbringung empfänglicher Tiere aus der weiteren Sperrzone (gelbe Zone) in Gebiete außerhalb der Zone nur mehr mit Ausnahmegenehmigung der Behörde zulässig. Im gesamten Bundesgebiet gelten für Betriebe mit empfänglichen Tieren, für Transportunternehmer:innen und Veranstalter:innen von Messen, Märkten, Tierschauen allgemeine Biosicherheitsvorkehrungen, die eingehalten werden müssen.
Gleichzeitig bringt die Verordnung verschärfte Vorgaben zur "Allgemeinen Biosicherheit" für alle Betriebe in Österreich, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder andere Paarhufer wie z.B. Alpakas, Lamas, Rot-, Reh- oder Schwarzwild halten. Jeder Betrieb ist verpflichtet, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche selbstverantwortlich und auf eigene Kosten umzusetzen.
Gleichzeitig bringt die Verordnung verschärfte Vorgaben zur "Allgemeinen Biosicherheit" für alle Betriebe in Österreich, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder andere Paarhufer wie z.B. Alpakas, Lamas, Rot-, Reh- oder Schwarzwild halten. Jeder Betrieb ist verpflichtet, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche selbstverantwortlich und auf eigene Kosten umzusetzen.
Seit 6. April gelten österreichweit folgende Biosicherheitsvorkehrungen
Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden,
- haben eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen,
- um Vorkehrungen zu treffen, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
- Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen.
- haben Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen, welche die Stallräumlichkeiten betreten, zu führen.
- Diese Aufzeichnungen sind über einen Zeitraum von 30 Tagen aufzubewahren und den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzulegen.
Infoblätter und wichtige Downloads
Eine Vorlage für ein Besuchsprotokoll, Checklisten für die Risikoabschätzung sowie Warnschilder können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Sprachen stehen hier zum Download bereit.
Infoblätter, Hinweisschilder und weiterführende Materialien zur Aufklärung, Prävention und richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Sprachen stehen hier zum Download bereit.
Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen,
- dass sich Transportmittel für die Verbringung empfänglicher Tiere und Erzeugnisse von diesen Tieren in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass Gewähr für die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist,
- dass Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und Transportcontainer jederzeit mitgeführt werden und
- dass Lenker und Lenkerinnen sowie weitere Insassen ihrer Fahrzeuge, bevor sie Betriebe, in denen empfängliche Tiere gehalten werden, betreten, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche anwenden,
- wie beispielsweise die Verwendung von Einmalüberschuhen und
- Desinfektion der Hände.
- haben die Örtlichkeiten nach jeder Veranstaltung angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Zudem haben sie geeignete Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Transportcontainern zur Verfügung zu stellen.
- Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten, welche der Behörde vorzulegen sind, haben sie geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Personen, die die Örtlichkeit betreten, insbesondere Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Schuhen an den Ein- und Ausgängen, vorzusehen.
Symptome und Übertragung von Maul- und Klauenseuche
Welche Symptome bei Maul- und Klauenseuche auftreten und wie sich das Virus verbreitet, erfahren Sie hier.
Weitere Sperrzone in Niederösterreich und im Burgenland
Teile von Niederösterreich und Burgenland sind von der "weiteren Sperrzone" (gelber Bereich) betroffen. Alle Betriebe werden monatlich kontrolliert und bei definierten Betrieben (Tieranzahl, Viehverkehr …) werden Tiere beprobt.
Betriebe müssen:
Betriebe müssen:
- Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
- Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde melden
- Maßnahmen ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
- Aufzeichnungen führen über alle Personen, die den Betrieb besuchen, sofern diese Zugang zu den tierhaltenden Bereichen haben
- Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, müssen mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden
- Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von empfänglichen Tieren sind untersagt
- das generelle Jagdverbot gilt nicht in der “weiteren Sperrzone“
- Seit 6.4.2025: Keine Verbringung von empfänglichen Tieren aus Betrieben in der weiteren Sperrzone in Betriebe außerhalb der weiteren Sperrzone Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Ausnahmen erteilen.
Maßnahmen in der Überwachungszone
Von der Überwachungszone (oranger Bereich) ist ein kleiner Teil der Gemeinde Weiden an der March im Bezirk Gänserndorf (NÖ) betroffen. Im Burgenland reicht die Überwachungszone aus Ungarn auf vier Gemeinden im Bezirk Neusiedl am See (Deutsch Jahrndorf, Halbturn, Mönchhof, Nickelsdorf).
Alle Tiere der Betriebe werden wöchentlich kontrolliert und beprobt.
Betriebe müssen:
Alle Tiere der Betriebe werden wöchentlich kontrolliert und beprobt.
Betriebe müssen:
- Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
- Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde melden
- Maßnahmen ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen
- bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in
- direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
- Aufzeichnungen führen über alle Personen, die den Betrieb besuchen, sofern diese
- Zugang zu den tierhaltenden Bereichen haben
- Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, müssen mit geeigneten Desinfektionsmitteln
- desinfiziert werden
- Lebende Tiere empfänglicher Arten dürfen nicht aus der Zone hinaus und nicht in die Zone hinein verbracht werden
- Transporte lebender, empfänglicher Tiere innerhalb der Zone sind untersagt
- Tierkörper, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Schlachtnebenerzeugnisse, tierische Nebenprodukte, Rohmilch und Milcherzeugnisse empfänglicher Tiere dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aus der Zone verbracht werden
- Einschränkungen beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen
- Ambulante künstliche Besamung und ambulante Deckung im Natursprung von empfänglichen Tieren ist untersagt (Eigenbestandsbesamung und Decken mit eigenem Deckstier erlaubt)
- Verbringung von erzeugten Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs (z.B. Heu) und dort erzeugtem Stroh ist untersagt
- Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von empfänglichen Tieren sind untersagt
- generelles Jagdverbot (gilt für alle Tiere)
Aktueller Hinweis für Biobetriebe: Weidevorgabe in der Überwachungs- und weiteren Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt
Biobetriebe können grundsätzlich die Tiere auf die Weide schicken, aber in der Überwachungszone/weiteren Sperrzone muss sichergestellt sein, dass sie keinen Kontakt mit anderen gehaltenen Tieren gelisteter Arten haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden Tieren gelisteter Arten geschützt sind. Können die Betriebe diesen Kontakt nicht mit Sicherheit unterbinden, wird empfohlen, die Tiere nicht auf die Weide zu schicken und im Stall zu belassen.
Für die Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt. Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen, auch zum Thema biologische Tierhaltung, sind im laufend aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog (FAQs) beantwortet: FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG.
Für die Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt. Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen, auch zum Thema biologische Tierhaltung, sind im laufend aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog (FAQs) beantwortet: FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG.
Entschädigungen
Versicherungsdeckung Österreichische Hagelversicherung:
Eine Entschädigungsleistung im Fall von MKS gibt es im Rahmen der Rinderversicherung in den verschiedenen Varianten der Agrar Rind als Standarddeckung, sowie in der Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.hagel.at/mks/ oder bei Ihrem Berater.
Tierseuchengesetz:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung. Auch für Gegenstände, Futtermittel und Produkte tierischer Herkunft, die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion beschädigt oder vernichtet worden sind, gibt es eine Entschädigung. Kosten für die Untersuchungen von Verdachtsfällen werden ebenso übernommen und müssen nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen werden.
Eine Entschädigungsleistung im Fall von MKS gibt es im Rahmen der Rinderversicherung in den verschiedenen Varianten der Agrar Rind als Standarddeckung, sowie in der Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.hagel.at/mks/ oder bei Ihrem Berater.
Tierseuchengesetz:
Bei amtlich angeordneter Keulung von Tieren erfolgt eine Entschädigung gemäß Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung. Auch für Gegenstände, Futtermittel und Produkte tierischer Herkunft, die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion beschädigt oder vernichtet worden sind, gibt es eine Entschädigung. Kosten für die Untersuchungen von Verdachtsfällen werden ebenso übernommen und müssen nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen werden.
Biosicherheit: Diese Maßnahmen sollten Betriebe jetzt umsetzen
Jeder tierhaltende Betrieb soll nun unbedingt folgende Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Einrichtung einer Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Die Einfuhr von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs und Stroh aus Ungarn und der Slowakei ist verboten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Alles zur Biosicherheit
Eine genaue Beschreibung der Biosicherheits-Maßnahmen und konkrekte Hinweise, wie diese umzusetzen sind, finden Sie hier.
Detailierte Informationen zu Biosicherheit bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen finden Sie in den Broschüren des Ländlichen Fortbildungsinstitures. Diese können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Detailierte Informationen zu Biosicherheit bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen finden Sie in den Broschüren des Ländlichen Fortbildungsinstitures. Diese können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Aufgrund ihrer Cookie Präferenzen deaktiviert.
Weitere Informationen
Das Gesundheitsmisterium hat auf der Kommunikationsplattform Verbraucherinnengesundheit eine Infoseite zur Maul- und Klauenseuche eingerichtet. Im Frage und Antwort-Format werden alle wichtigen Aspekte der Krankheit, Biosicherheit und weitere Maßnahmen erklärt. Die Seite ist unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/faq_MKS.html zu finden.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche - AGES
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche - AGES