Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
Seit 21. Mai 2025 gelten folgende risikominimierende Maßnahmen in Österreich:
- Verpflichtende Risikoabschätzungen in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten. Ein Besuchsprotokoll über betriebsfremde Personen ist nur mehr in Sperrzonen erforderlich - derzeit gibt es in Österreich keine Sperrzone. Weitere Informationen finden Sie hier: (Risikoabschätzungs-Checkliste, Besuchsprotokoll, Warnschild usw. zum Download | Landwirtschaftskammer Niederösterreich).
- Transportunternehmen müssen entsprechende Hygienestandards einhalten.
- Wirtschaftstreibende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu betriebsfremden Tieren haben oder fremde Stallungen betreten, müssen eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vornehmen.
- Auf Messen, Märkten, Tierschauen von Tieren gelisteter Arten sind strenge Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten. Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten sind geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der MKS vorzusehen.
Biosicherheitsvorschriften für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen
Mit einer aktualisierten Kundmachung (2025/19) vom 31. Mai 2025, die sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen richtet, werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt.
- Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
- Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
- Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
- Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:
- kein Kontakt zu anderen Tieren,
- Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
- klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
- getrennte Schlachtung,
- verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
- Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.
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Webinar: Aktuelle Infos zur Maul- und Klauenseuche zum Nachhören
Referenten:
- Mag. Florian Fellinger, Leitung Gruppe III/B, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Mag. Johannes Graf, MSc, Abt. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle der NÖ Landesregierung, Amtstierarzt
Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung in den Betrieb
- Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreumaterial wird dringend abgeraten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Infoblätter und wichtige Downloads
Kontakt
Downloads zum Thema
- Merkblatt Biosicherheit Maul- und Klauenseuche PDF 293,04 kB
- Biosicherheit Schafe Ziegen PDF 1,98 MB
- Biosicherheit Schwein PDF 4,13 MB
- Biosicherheit-Rind PDF 3,87 MB
- Desinfektionsmittel gegen das MKS-Virus PDF 123,47 kB
- Maul- und Klauenseuche kurz & knapp erklärt PDF 330,30 kB
- MKS Fahrzeuge als Risiko PDF 2,60 MB
- Seuchenteppich Anleitung PDF 1,76 MB
- Die Landwirtschaft: Worauf Tierhalter in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche achten sollten PDF 266,00 kB