Mehrfachantrag 2027
Abwickung folgender Schwerpunkte in der Zeit von 2.11.2026 bis 15.4.2027
- Einstieg in einjährige ÖPUL-Maßnahmen
- Einstieg in optionale einjährige Zuschläge
- BIO-Zuschlag (für Neueinsteiger)
- Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen
Im Jänner/Februar 2027 werden wie gewohnt Infos zum MFA 2027 angeboten.
Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen bis 31. Dezember 2026 beantragen!
Ein Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen sowie optionale Zuschläge müssen bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Dafür ist eine Mehrfachantragstellung 2027 ab Anfang November 2026 notwendig.
Mögliche Maßnahmenbeantragungen mit MFA 2027:
Zwischenfruchtbegrünung, Tierwohlmaßnahmen, Nicht produktive Ackerflächen, …).
Neueinstiege sind in dieser Förderperiode letztmalig bis 31.12.2026 möglich.
Für eine rechtzeitige Einreichung des Mehrfachantrages in der BBK ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung, BBK Gmünd T 05 0259-40500; BBK Zwettl T 05 0259-42100.
Mögliche Maßnahmenbeantragungen mit MFA 2027:
- Neueinstieg in einjährige ÖPUL-Maßnahmen
Zwischenfruchtbegrünung, Tierwohlmaßnahmen, Nicht produktive Ackerflächen, …).
Neueinstiege sind in dieser Förderperiode letztmalig bis 31.12.2026 möglich.
- Neueinstieg in einjährige Zuschläge (z.B. Zuschlag Regionaler Naturschutzplan, Monitoring, ..)
- Zuschlag BIO für Neueinsteiger in biologische Wirtschaftsweise
Für eine rechtzeitige Einreichung des Mehrfachantrages in der BBK ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung, BBK Gmünd T 05 0259-40500; BBK Zwettl T 05 0259-42100.
BIOLOGISCHE WIRTSCHAFTSWEISE - BIO Zuschlag für UBB-Teilnehmer
Neue Bio-Umstellungsbetriebe, die seit 1. Jänner 2025 keine Möglichkeit mehr hatten, in die ÖPUL- Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“(BIO) einzusteigen, können einen Zuschlag von 80 €/ha ab dem MFA 2027 zusätzlich zur Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) beantragen.
Voraussetzungen: Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „UBB“, Abschluss eines Bio-Kontrollvertrages bis 31. Dezember 2026 und Beantragung des Bio-Zuschlages mittels Abgabe des MFA 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026.
Anspruchsberechtigt sind daher jene Betriebe, die neu auf „Biologische Wirtschaftsweise“ umstellen und gleichzeitig an der ÖPUL-Maßnahme „UBB“ teilnehmen!
Voraussetzungen: Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „UBB“, Abschluss eines Bio-Kontrollvertrages bis 31. Dezember 2026 und Beantragung des Bio-Zuschlages mittels Abgabe des MFA 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026.
Anspruchsberechtigt sind daher jene Betriebe, die neu auf „Biologische Wirtschaftsweise“ umstellen und gleichzeitig an der ÖPUL-Maßnahme „UBB“ teilnehmen!
Antragsabgabe ohne Änderung der ÖPUL-Maßnahmen
Jene Betriebe, die den MFA 2026 über die BBK eingereicht haben und eine Antragsabgabe des MFA 2027 bis 31. Dezember 2026 nicht in Anspruch nehmen, erhalten Ihren persönlichen Abgabetermin im Jänner/Februar 2027 zugesandt.
Vorbereitung der Feldstücksliste
Seitens der AMA werden keine Formulare für den Mehrfachantrag 2027 zugesandt.
Zur Vorbereitung der Antragsabgabe in der BBK schlagen wir folgende Möglichkeiten vor:
Zur Vorbereitung der Antragsabgabe in der BBK schlagen wir folgende Möglichkeiten vor:
- Kopie oder Ausdruck der Feldstücksliste des MFA 2026 aus dem eAMA.
- Ausdruck leere Feldstücksliste 2027
Flächenzugänge ab MFA 2026 - Prämienregelung für ÖPUL beachten!
Seit dem Antragsjahr 2026 sind Flächenzugänge im ÖPUL bei mehrjährigen Maßnahmen (BIO, UBB, EEB, NAT, HBG, ...) nur mehr begrenzt prämienfähig.
Wenn z.B. ein Betrieb mit „UBB“ von einem Betrieb ohne „UBB“ Flächen übernimmt, ist seit dem MFA 2026 die UBB-Prämie für diese Zugangsflächen bis Programmende mit max. 50% der Maßnahmenfläche laut MFA 2025 limitiert (mind. 5 ha werden aber jedenfalls gewährt).
Bei Maßnahmengleichheit - z.B. UBB-Betrieb übernimmt Flächen von UBB-Betrieb - ist diese Prämieneinschränkung nicht gegeben.
Wenn z.B. ein Betrieb mit „UBB“ von einem Betrieb ohne „UBB“ Flächen übernimmt, ist seit dem MFA 2026 die UBB-Prämie für diese Zugangsflächen bis Programmende mit max. 50% der Maßnahmenfläche laut MFA 2025 limitiert (mind. 5 ha werden aber jedenfalls gewährt).
Bei Maßnahmengleichheit - z.B. UBB-Betrieb übernimmt Flächen von UBB-Betrieb - ist diese Prämieneinschränkung nicht gegeben.