Ratenstundung - Agrarinvestitionskredite (AIK)
Bei allen Agrarinvestitionskrediten besteht die Möglichkeit, innerhalb der Laufzeit des Kredites, eine Ratenstundung für bis zu 2 Raten mit oder ohne Verlängerung der Gesamtlaufzeit zu beantragen. Als Voraussetzung für diese Ratenstundung muss eine vorübergehende unverschuldete wirtschaftliche Notlage vorliegen.
Bei Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen kann darüber hinaus die Stundung von 2 zusätzlichen Raten beantragt und gewährt werden. Die Beantragung einer Stundung ist rechtzeitig vor Fälligkeit der Raten (31.12. und 30.06.) notwendig. Weitere Informationen und das notwendige Formular für eine Beantragung erhalten sie in der Bezirksbauernkammer.
Bei Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen kann darüber hinaus die Stundung von 2 zusätzlichen Raten beantragt und gewährt werden. Die Beantragung einer Stundung ist rechtzeitig vor Fälligkeit der Raten (31.12. und 30.06.) notwendig. Weitere Informationen und das notwendige Formular für eine Beantragung erhalten sie in der Bezirksbauernkammer.