Waldfonds
Die folgende Tabelle soll Beispiele der aktuellen Fördermöglichkeiten darstellen:
Fördermöglichkeiten
| Waldfonds: | Ländliche Entwicklung 23-27 |
| Waldbauliche Maßnahmen: Jungbestandspflege bis 10 m Mittelhöhe, Erstdurchforstung bis 20 m Mittelhöhe. | 73-4 Waldbewirtschaftung: Aufforstung nach Schadereignis und Bestandesumwandlung, Pflegeeingriffe, Forstschutzmaßnahmen, Waldökologische Maßnahmen (Totholz, Veteranenbäume, Neophytenbekämpfung, …), Genetik. |
| Forstschutzmaßnahmen: Entrindungsmaßnahmen, Aufarbeitung von Einzelschäden, Fangbaumvorlage, Rüsselkä-ferbekämpfung, Hacken und Mulchen von bruttauglichem Material. | 78-3 Wissenstransfer außerland- und forst-wirtschaftliche Themenfelder Förderung von waldbezogenen Plänen (Neuerstellung, Revision). |
| 73-3 Infrastruktur: Errichtung/Umbau von Forststraßen |
Wichtig ist, dass rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit dem Forstsekretär der Bezirksbauernkammer oder dem Bezirksförster ein Beratungstermin vereinbart wird. Hier werden die Förderflächen kostenlos besichtigt und alle erforderlichen Informationen erhoben. Die vom Forstberater erstellten Unterlagen werden vom Förderwerber im Online-Antrag hochgeladen und abgesendet. Erst danach kann mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden.
Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden. Der maximale Durchführungszeitraum der Maßnahmen beträgt nach der Antragsstellung 18 Monate.
Für weitere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen der zuständige Forstsekretär der Bezirksbauernkammer zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Förderungen des Waldfonds und der ländlichen Entwicklung 23-27, sowie hilfreiche Beratungsvideos zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter dem Link: www.noe.lko.at unter Waldfonds und Forstförderung bzw. Beratungsvideos Forst.
Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden. Der maximale Durchführungszeitraum der Maßnahmen beträgt nach der Antragsstellung 18 Monate.
Für weitere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen der zuständige Forstsekretär der Bezirksbauernkammer zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Förderungen des Waldfonds und der ländlichen Entwicklung 23-27, sowie hilfreiche Beratungsvideos zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter dem Link: www.noe.lko.at unter Waldfonds und Forstförderung bzw. Beratungsvideos Forst.