Waldfonds M6
Die Bezirksverwaltungsbehörde Zwettl ersucht die Bezirksbauernkammer um folgende Veröffentlichung im Kammerrundschreiben.
Durch den Klimawandel sind auch im Bezirk Zwettl ein früherer Vegetationsbeginn und längere Trockenperioden mit höheren Temperaturen feststellbar. Gemeinsam mit der Veränderung des Waldbildes nach der Borkenkäferkalamität ist mit einem erhöhten Waldbrandrisiko zu rechnen.
Waldbrände haben abgesehen vom ökologischen und wirtschaftlichen Schaden auch eine große Auswirkung auf die angrenzende Infrastruktur.
Um den Blaulichtorganisationen ein taugliches Hilfsmittel zur Waldbrandbekämpfung in die Hand zu geben, wurde durch die Forstbehörde der Waldfachplan „Strategische und operative Einsatzplanung zur Brandbekämpfung im Bezirk Zwettl“ initiiert. Dankenswerterweise tritt der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Müllbeseitigung im Bezirk Zwettl, Franz Eigl Straße 14, 3910 Zwettl (GVA Zwettl) als Förderwerber auf und wickelt die Vorfinanzierung und Förderung ab. In diesem Verband sind alle Gemeinden des Bezirks vertreten und unterstützen geschlossen das Projekt. Die Projektkosten werden nach Vorleistung zu 100 % gefördert. Die Förderungsabwicklung erfolgt über den „Waldfonds“ mit einer Einreichung über das Onlinesystem auf der Homepage des Landes NÖ.
Was ist in den Projektkosten enthalten: Ziviltechnikerleistungen (Einschulung Erhebungstätigkeit, Erstellen von analogen und digitalen Plänen), Alutafeln im Format A4 als Orientierungs- bzw. Informationstafeln.
Nicht in den Projektkosten enthalten sind: Aufnahmetätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Montagearbeiten von Orientierungs- bzw. Infotafeln.
Einen wichtigen Bestandteil bilden die Feuerwehren des Bezirkes. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren werden daher seitens der Bezirkshauptmannschaft als Forstbehörde mit der Durchführung von Erhebungen für die Erstellung eines Waldfachplanes für die Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung betraut.
Zu diesem Zweck werden im Rahmen von Übungen die Waldgebiete des Bezirkes begangen bzw. Forststraßen mit Feuerwehrfahrzeugen befahren.
Da diese Erhebungen im Namen der Forstbehörde erfolgen, sind folgende Vorgaben bei den forstlichen Erhebungen einzuhalten:
Die neuen Einsatzkarten sind nur den Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei) zugänglich. Es handelt sich um Spezialkarten, die nur „für den Dienstgebrauch“ verwendet werden dürfen. Natürlich sind diese Karten auch für andere Einsätze im Wald, wie zum Beispiel Fahrzeugbergungen oder Rettungseinsätze (Personensuche, Forstunfälle) verwendbar.
Die Bezirksverwaltungsbehörde ersucht daher, die von den Erhebungen betroffenen Waldbesitzer um die Unterstützung dieser Einsatzplanungen.
Waldbrände haben abgesehen vom ökologischen und wirtschaftlichen Schaden auch eine große Auswirkung auf die angrenzende Infrastruktur.
Um den Blaulichtorganisationen ein taugliches Hilfsmittel zur Waldbrandbekämpfung in die Hand zu geben, wurde durch die Forstbehörde der Waldfachplan „Strategische und operative Einsatzplanung zur Brandbekämpfung im Bezirk Zwettl“ initiiert. Dankenswerterweise tritt der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Müllbeseitigung im Bezirk Zwettl, Franz Eigl Straße 14, 3910 Zwettl (GVA Zwettl) als Förderwerber auf und wickelt die Vorfinanzierung und Förderung ab. In diesem Verband sind alle Gemeinden des Bezirks vertreten und unterstützen geschlossen das Projekt. Die Projektkosten werden nach Vorleistung zu 100 % gefördert. Die Förderungsabwicklung erfolgt über den „Waldfonds“ mit einer Einreichung über das Onlinesystem auf der Homepage des Landes NÖ.
Was ist in den Projektkosten enthalten: Ziviltechnikerleistungen (Einschulung Erhebungstätigkeit, Erstellen von analogen und digitalen Plänen), Alutafeln im Format A4 als Orientierungs- bzw. Informationstafeln.
Nicht in den Projektkosten enthalten sind: Aufnahmetätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Montagearbeiten von Orientierungs- bzw. Infotafeln.
Einen wichtigen Bestandteil bilden die Feuerwehren des Bezirkes. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren werden daher seitens der Bezirkshauptmannschaft als Forstbehörde mit der Durchführung von Erhebungen für die Erstellung eines Waldfachplanes für die Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung betraut.
Zu diesem Zweck werden im Rahmen von Übungen die Waldgebiete des Bezirkes begangen bzw. Forststraßen mit Feuerwehrfahrzeugen befahren.
Da diese Erhebungen im Namen der Forstbehörde erfolgen, sind folgende Vorgaben bei den forstlichen Erhebungen einzuhalten:
- Die Befahrung von Forststraßen hat tunlichst so zu erfolgen, dass betriebliche Abläufe nicht gestört werden, und hat außerhalb der Dämmerung und der Nachtstunden zu erfolgen.
- Die dafür eingesetzten Feuerwehrmitglieder müssen dem Aktivstand der Feuerwehr angehören und haben sich im Zuge ihrer Tätigkeit durch ihre Feuerwehruniform kenntlich zu machen.
- Die Befahrung soll im Wesentlichen mit Feuerwehrfahrzeugen erfolgen.
- Vor der Befahrung eines Waldgebietes sind tunlichst die Waldeigentümer zu verständigen bzw. das Einverständnis zur Öffnung von Absperrungen herzustellen.
Die neuen Einsatzkarten sind nur den Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei) zugänglich. Es handelt sich um Spezialkarten, die nur „für den Dienstgebrauch“ verwendet werden dürfen. Natürlich sind diese Karten auch für andere Einsätze im Wald, wie zum Beispiel Fahrzeugbergungen oder Rettungseinsätze (Personensuche, Forstunfälle) verwendbar.
Die Bezirksverwaltungsbehörde ersucht daher, die von den Erhebungen betroffenen Waldbesitzer um die Unterstützung dieser Einsatzplanungen.