Entsorgung von gereinigten Pflanzenschutzmittel-Gebinden
NEU:
Betriebe, die im Besitz eines PSM-Sachkundenachweises sind, können nun auch leere, gereinigte Gebinde von Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“ bei gewerblichen Übergabestellen für Verpackungen kostenlos abgeben.
Dabei gilt Folgendes:
- Die Verpackung wurde bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet (Entsorgungsbeitrag im Kaufpreis inkludiert).
- Wenn direkt über eine gewerbliche Sammelstelle entsorgt wird, ist eine Registrierung im Anfallstellenregister der Verpackungskoordinierungsstelle VKS erforderlich (siehe Link).
- Sollte die Sammlung von leeren, gereinigten Gebinden durch einen Vertreiber (z.B. Lagerhaus und Landesproduktenhändler) erfolgen, braucht sich nur dieser beim VKS registrieren.
- Eine kostenlose Abgabe ist ausschließlich für Kunststoffflaschen und -kanister bis inklusive 25 Liter Fassungsvermögen möglich.
Oberstes Gebot bei der Entsorgung von Pflanzenschutzmittelgebinden ist:
- Die Gebinde müssen komplett sauber sein, Reste entleeren und mind. 3x ausspülen, austropfen und trocknen lassen.
- Nicht verschließen und Verschlüsse separat abgeben.
- Abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit.
- Bei Gebinden mit Gefahrensymbolen: Gefahrensymbole müssen vollständig entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Achtung: Weiterhin von einer kostenlosen Abgabe ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Giftig“ (= Totenkopf-Symbol). Eine Liste der gewerblichen Übergabestellen finden Sie unten im Link.
Die Entsorgung über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne ist nicht zulässig!
Die Entsorgung über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne ist nicht zulässig!