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Mit der Lehre zum Facharbeiter

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03.03.2023 | von Dipl. HLFL-Ing. Alfred Wimmer

Eine Lehre in der Land- und Forstwirtschaft ist sowohl nach der Pflichtschule als auch nach der landwirtschaftlichen Fachschule als Anschlusslehre möglich.

Landwirtschaft_BFLA © Arthur Braunstein
© Arthur Braunstein
Die Lehrlingsausbildung vermittelt vor allem praktische Fertigkeiten und der ausgebildete Facharbeiter kann anschließend als Fachkraft eine qualifizierte berufliche Tätigkeit übernehmen. Die Ausbildner im Betrieb sind ständig mit neuen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen konfrontiert und können dies unmittelbar in die Ausbildung einbringen. In der Berufsschule stehen unter anderem Allgemeinbildung, Betriebswirtschaft, EDV und Marketing am Lehrplan. Sport und gemeinsame Freizeitgestaltung stärken die sozialen Kompetenzen. Mit der Facharbeiterprüfung beendet der Lehrling das Ausbildungsverhältnis. Er kann danach in dieser Sparte die Meisterprüfung ablegen.

Es gibt auch finanzielle Vorteile. Die Familienbeihilfe wird länger gewährt, der Lehrling kann die Lehrlingsunterstützungen und der Lehrbetrieb die Lehrbetriebsförderung in Anspruch nehmen. Die Basisförderung für bäuerliche Betriebe beträgt im ersten Lehrjahr 1.989 Euro, im zweiten 1.852 Euro und im dritten 1.190 Euro.

Anforderungen an den Lehrbetrieb

Lehrlinge dürfen nur in einem anerkannten Lehrbetrieb von einem anerkannten Lehrberechtigten ausgebildet werden. Dies kann auch der elterliche Betrieb (Heimlehre) sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bedingungen für die Anerkennung als Lehrbetrieb sind eine gute wirtschaftliche Führung und eine entsprechende Ausstattung des Betriebes sowie die Einhaltung entsprechender Bestimmungen, etwa die Arbeitssicherheit betreffend. Ausbildner können Facharbeiter und Meister sein. Facharbeiter werden erst nach einem 40stündigen Lehrgang als Ausbildner anerkannt.

Lehre nach der neunten Schulstufe

Die Lehre dauert drei Jahre. In jedem Lehrjahr wird der Lehrling in die Berufsschule einberufen. Die Berufsschule ergänzt die praktische Ausbildung im Betrieb mit der Theorie in den Fachgegenständen. Die Berufsschule dauert zehn Wochen pro Lehrjahr. Sie befindet sich für alle Fachrichtungen der Landwirtschaft am Edelhof bei Zwettl. Die Berufsschule für Gartenbau ist in Langenlois.

Anschlusslehre

Für künftige Betriebsführer mit mehreren Schwerpunkten macht eine Anschlusslehre Sinn. Der Lehrling kann sie am elterlichen Hof oder auf einem Fremdbetrieb absolvieren und einen weiteren Beruf mit der Facharbeiterprüfung abschließen. Für diese Anschlusslehre werden in den meisten Berufen zwei Jahre der ersten Lehre angerechnet. Sie dauert daher nur mehr ein Jahr. Hier bieten sich nach der landwirtschaftlichen Lehre zum Beispiel eine Anschlusslehre in der Forstwirtschaft oder in Weinbau & Kellerwirtschaft an. Zur Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung werden, je nach Lehre und besuchter Schule, Berufsschullehrgänge, Lehrlingstage und Kurse angeboten.

Integrative Ausbildung

Die integrative Berufsausbildung ermöglicht benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen einen Lehrabschluss. Eine verlängerte Lehrzeit bietet mehr Zeit für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

Beantragung

Der Lehrvertrag und die Anerkennung als Lehrberechtigter und Lehrbetrieb sind über die Bezirksbauernkammern bei der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen. Die Formulare liegen in den BBKs auf oder können unter www.lehrlingsstelle.at ausgedruckt werden.

Sozialversicherung und Lehrlingsentschädigung

Fremdlehrlinge sind vor Beginn der Lehre bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden. Bei hauptberuflicher Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb besteht Melde- und Beitragspflicht bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Die Beitragshöhe hängt vom Einheitswert ab und beträgt ab dem 18. Lebensjahr ungefähr ein Drittel des Betriebsleiterbeitrages. Für mitarbeitende Familienmitglieder gibt es eine Förderung der NÖ Landesregierung von 366 Euro pro Kalenderjahr. Die Förderung kann über die Homepage der NÖ Landesregierung nach Ablauf eines Kalenderjahres beantragt werden.

Die Lehrlingsentschädigung ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Bei bäuerlichen Betrieben in NÖ beträgt die Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr 662,99 Euro, im zweiten 925,99 Euro und im dritten 1.190,83 Euro.

Information

Für weitere Informationen steht die NÖ Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle unter der Tel.-Nr.: 05 0259 26402 oder unter E-Mail: lfa@lk-noe.at gerne zur Verfügung. Mehr unter www.lehrlingsstelle.at.

Lehrberufe

  • Landwirtschaft
  • Weinbau & Kellerwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Pferdewirtschaft
  • Gartenbau
  • Feldgemüsebau
  • Geflügelwirtschaft
  • Bienenwirtschaft
  • Fischereiwirtschaft
  • Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
  • Obstbau und -verwertung
  • Molkerei- und Käsereiwirtschaft
  • Landw. Lagerhaltung
  • Biomasseproduktion und Bioenergiegewinnung
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LFI Niederösterreich

Weitere Fachinformation

  • Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich (LFA Nö)
  • Landjugend als Bildungsträger
  • LFI Niederösterreich
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  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
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