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Neun Jahre Übergangsfrist für Vollspaltenböden

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26.05.2025 | von Max Hörmann, Beate Kraml, Kerstin Seitz, Ferdinand Lembacher, Claudia Jung-Leithner

In puncto Vollspaltenböden konnte nach langwierigen Verhandlungen eine Einigung erzielt und Klarheit geschaffen werden: In bestehenden Schweineställen sind unstrukturierte Vollspaltenböden bis Mitte 2034 weiterhin erlaubt. Für bestimmte Betriebe konnten zudem individuelle Übergangsfristen erreicht werden.

Übergangsfrist für  Vollspaltenböden.jpg © AdobeStock/Countrypixel
Bis 1. Juni 2034 können schweinehaltende Betriebe ihre Ställe noch mit der bestehenden Ausstattung weiterführen. © AdobeStock/Countrypixel
Kurz bevor ein plötzliches Ende von “unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ auch bei bestehenden Schweineställen drohte, hat sich die Regierung auf einen neuen Zeitplan geeinigt. Bis 1. Juni 2034 können schweinehaltende Betriebe ihre Ställe noch mit der bestehenden Ausstattung weiterführen. Dieses neue Tierschutzgesetz, das nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs notwendig wurde, soll mit So, 1. Juni 2025, in Kraft treten.

Härtefallregelung für neue bestehende Ställe

Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren. Diese beginnt zum Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Hat ein Betrieb zum Beispiel 2022 einen neuen Stall nach den damals gesetzlich gültigen Mindeststandards errichtet, läuft die Übergangsfrist bis 2038. Davon sind rund 170 Betriebe betroffen. Wer diese Härtefallregelung in Anspruch nehmen will, muss dies bis Ende 2027 melden.
 
Bereits ab dem 1. Juni 2029 ist außerdem eine Anhebung des Tierwohl-Standards in bestehenden Ställen vorgesehen. Dazu gehören geringere Besatzdichten (0,8 statt 0,7 m² Platz pro schlachtreifem Schwein) sowie mehr organisches Beschäftigungsmaterial.
 

Istzustand wird bis Ende 2026 evaluiert

Im Rahmen des Projekts “Innovationen für bestehen de Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich (IBeST+)“ werden aktuell die unterschiedlichen Haltungssysteme in der Schweinemast evaluiert. Ende 2026 werden die Ergebnisse erwartet und durch die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz begutachtet.

Sicherheit für Investitionen gefordert

LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger zeigt sich zwar er leichtert, dass die Regierung endlich für Klarheit gesorgt und das Damoklesschwert in der Schweinehaltung ab gewendet hat. Damit wurde quasi “5 vor 12“ Rechtssicherheit für schweinehaltende Betriebe geschaffen und ihnen eine mehrjährige Frist für Ausarbeitung und Umsetzung einer Zukunftsstrategie eingeräumt. Er sieht die Einigung jedoch auch als schmerzhaften Kompromiss - vor allem für jene Betriebe, die in den letzten Jahren meist mehrere Hunderttausend Euro in Ställe nach bisherigem Standard investiert haben. “Die betroffenen Bäuerinnen und Bauern können diese Ausgaben unmöglich innerhalb von maxi mal 16 Jahren wieder herein bekommen“, gibt er zu bedenken. Moosbrugger fordert daher mehr Sicherheit für Investitionen. “Um die Versorgung langfristig gewährleisten zu können, braucht es wieder motivierte, in die Politik vertrauende Bäuerinnen und Bauern, die bereit sind, mit erheblichem Aufwand Stallungen zu erneuern und zu bauen. Derzeit sind viele zurückhaltend und verunsichert. Deshalb brauchen wir für Bäuerinnen und Bauern, die ihre Ställe umrüsten oder neu bauen wollen, dringend eine Investitionsoffensive und rechtliche Sicherheit und Klarheit im Hinblick auf eine gesicherte Nutzungsdauer. Wir benötigen ein klares Signal, dass Österreich weiter an seine Nutztierhaltung und die regionale Versorgung glaubt und dazu steht“, so der LKÖ-Präsident.
 
Gleichzeitig fordert er Klarheit auf den Märkten durch eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. “Die Bäuerinnen und Bauern ärgert am meisten, wenn sie strengste Standards einhalten müssen und dann in der Anonymität der Märkte von jenen links überholt und verdrängt werden, die viel einfacher und billiger produzieren können. Es kann und darf nicht sein, dass das, was Gesellschaft und Politik in Österreichs Ställen nicht haben wollen, dann ‘still und heimlich‘ importiert und serviert wird“, so Moosbrugger.
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Bis 1. Juni 2034 können schweinehaltende Betriebe ihre Ställe noch mit der bestehenden Ausstattung weiterführen. © AdobeStock/Countrypixel