Am 25. Juni 2025 werden die ausständigen Prämien im Ausmaß von 25 % ÖPUL und AZ vom Jahr 2024 ausbezahlt. Weiters werden die vollständigen Prämien der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ sowie für punktförmige Landschaftselemente überwiesen. Berücksichtigt werden auch alle positiv beurteilten Einsprüche und Beschwerden aus DIZA, AZ und ÖPUL.