Online-Antragstellung für Eingriffe bei Nutztieren am Bio-Betrieb
Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung
- Enthornung von Kälbern für die Nachzucht bis zu einem Alter von sechs Wochen
- Enthornung von Mastkälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen
- Enthornung von weiblichen Ziegenkitzen für die Milchproduktion bis zu einem Alter von vier Wochen
- Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Nachzuchtlämmern bis sieben Tage bei einer tierärztlich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit
Fallweise Ausnahmen für das Einzeltier
- Enthornung von Kälbern älter als sechs Wochen und von Rindern
- Einziehen eines Nasenrings bei Zuchtstieren
Nachvollziehbar begründen
Nachvollziehbare Gründe für die betriebliche Notwendigkeit eines Eingriffs muss man für die positive Erledigung des Ansuchens unbedingt angeben.
Nur mit einer plausiblen und schlüssigen Betriebsdarstellung genehmigt die Behörde vollständig ausgefüllte Anträge, die von der Bio-Kontrollstelle bei der jährlichen Vor-Ort-Überprüfung bestätigt werden. Bei Fragen zur korrekten Argumentation stehen die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer und die Bio-Beratung gerne zur Verfügung.
Eingriffe, die die zuständige Behörde positiv bestätigt, gelten als genehmigt. Innerhalb des Genehmigungszeitraums sind die Eingriffe und die Medikamente einzeltierbezogen zu dokumentieren. Ein fallweise gestellter Antrag für das Einzeltier wird mittels schriftlichen Bescheids genehmigt und muss für die Bio-Kontrolle bereitgehalten werden.
Nur mit einer plausiblen und schlüssigen Betriebsdarstellung genehmigt die Behörde vollständig ausgefüllte Anträge, die von der Bio-Kontrollstelle bei der jährlichen Vor-Ort-Überprüfung bestätigt werden. Bei Fragen zur korrekten Argumentation stehen die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer und die Bio-Beratung gerne zur Verfügung.
Eingriffe, die die zuständige Behörde positiv bestätigt, gelten als genehmigt. Innerhalb des Genehmigungszeitraums sind die Eingriffe und die Medikamente einzeltierbezogen zu dokumentieren. Ein fallweise gestellter Antrag für das Einzeltier wird mittels schriftlichen Bescheids genehmigt und muss für die Bio-Kontrolle bereitgehalten werden.
Online-Antrag schnell und einfach stellen
Den Antrag kann man unter noe.gv.at/bio-formulare schnell und einfach stellen. Als Bestätigung, dass der Online-Antrag gestellt wurde, ist das PDF auszudrucken. Zusätzlich wird ein E-Mail mit dem vollständigen Antrag zur Ablage übermittelt.
Den Antrag kann selbst oder mit Unterstützung durch die BBK eingereicht werden. Eine zeitnahe Online-Antragstellung Anfang 2020 wird dringend empfohlen, damit man notwendige Eingriffe bei den Nutztieren weiterhin durchführen darf. Die Bearbeitung der Anträge wird gebührenpflichtige Beiträge verursachen.
Den Antrag kann selbst oder mit Unterstützung durch die BBK eingereicht werden. Eine zeitnahe Online-Antragstellung Anfang 2020 wird dringend empfohlen, damit man notwendige Eingriffe bei den Nutztieren weiterhin durchführen darf. Die Bearbeitung der Anträge wird gebührenpflichtige Beiträge verursachen.
Wichtig!
Für eine positive Beurteilung der Anträge ist die Angabe von Gründen unbedingt erforderlich!
Als Begründung muss jedenfalls die betriebliche Notwendigkeit des zu genehmigenden Eingriffes beschrieben werden. Auf den Formularen gibt es hierzu vorgedruckte Begründungen, die entsprechend anzukreuzen sind. Zusätzlich sind diese Begründungen in einem eigenen Schriftfeld mit eigenen Worten zu konkretisieren!
Die Argumente müssen an die Situation am Hof angepasst und klar nachvollziehbar sein.
Für eine positive Beurteilung der Anträge ist die Angabe von Gründen unbedingt erforderlich!
Als Begründung muss jedenfalls die betriebliche Notwendigkeit des zu genehmigenden Eingriffes beschrieben werden. Auf den Formularen gibt es hierzu vorgedruckte Begründungen, die entsprechend anzukreuzen sind. Zusätzlich sind diese Begründungen in einem eigenen Schriftfeld mit eigenen Worten zu konkretisieren!
Die Argumente müssen an die Situation am Hof angepasst und klar nachvollziehbar sein.
Beispiel – Begründung für Enthornung
Das Enthornen ist aus Gründen der Sicherheit für das Betreuungspersonal wichtig, wie
Eine Übersicht mit weiteren „konkreten Begründungen, weshalb auf den Eingriff derzeit nicht verzichtet werden kann“ steht hier zur Verfügung.
Weitere aktuelle Infos zu den Anpassungen im Bio-Bereich 2020 (Umsetzung der Weidehaltung,…) finden Sie hier: https://noe.lko.at/rechtsgrundlagen-für-biobetriebe+2500++2579559
- beim Zusammentreiben von Milchkühen in den Wartebereich
- beim Ab- und Anbinden in Kombinationshaltungssystemen
- bei der Tierkontrolle im Laufstall oder bei der Weidehaltung, zum Beispiel bei Kälbern von Mutterkühen
- beim Verladen der Tiere, beim Viehtrieb und dem ersten Weideaustrieb im Frühjahr sind die Rinder gestresst, ängstlich oder unerfahren und es besteht durch behornte Tiere ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die betreuenden Personen.
Eine Übersicht mit weiteren „konkreten Begründungen, weshalb auf den Eingriff derzeit nicht verzichtet werden kann“ steht hier zur Verfügung.
Weitere aktuelle Infos zu den Anpassungen im Bio-Bereich 2020 (Umsetzung der Weidehaltung,…) finden Sie hier: https://noe.lko.at/rechtsgrundlagen-für-biobetriebe+2500++2579559