Rechnung – Was ist für Landwirte bei der Rechnungslegung zu beachten
Die bereitgestellten Rechnungsvorlagen (siehe Downloads) für den Verkauf bzw. Zukauf von Futtermitteln sollen dabei eine praktische Unterstützung sein.
Wichtig:
Wichtig:
- In der Regel haben pauschalierte Land- und Forstwirt:innen keine UID-Nummer.
- Auf der Rechnung muss daher der Hinweis „Durchschnittssteuersatz 13 %“ stehen.