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Reminder: Jetzt Pferde an Bewegungsdatenbank melden

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01.01.2024 | von DI Viktoria Egger

Nicht vergessen: Verpflichtende Equidenmeldungen für alle pferdehaltenden Betriebe ab 1. Jänner 2023.

Equidenmeldungen sind für alle Pferdehalter ab Jänner 2023 verpflichtend. © Viktoria Egger/LK Niederösterreich
Die Equidenmeldungen sind für alle Pferdehalter ab 1. Jänner 2023 verpflichtend. © Viktoria Egger/LK Niederösterreich

Eigene Pferde und Einstellpferde melden

Ab 1. Jänner 2023 müssen sämtliche am Betrieb befindliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) an eine zentrale Bewegungsdatenbank gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen gewerblichen Betrieb oder eine private Pferdehaltung handelt, jeder ist zur Meldung der Equiden im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) verpflichtet. Der pferdehaltende Betrieb wird über seine Betriebs- oder Tierhaltenummer (LFBIS oder VIS) und das Pferd über seine UELN (Pferdepass) identifiziert.

Neue Verpflichtungen für Pferdehalter

Seit 7. Juli 2021 ist die VO (EU) 2021/963 ("Pferdepassverordnung neu") in Kraft. Aus dieser ergeben sich folgende Verpflichtungen für Equidenhalter:
  • Meldung der Equiden, die für mehr als 30 Tage auf ihrem Betrieb gehalten werden (oder den Betrieb für diesen Zeitraum verlassen) an eine zentrale Datenbank (VIS)
  • Frist für die Meldung: 7 Tage

Fragen und Antworten zur VIS-Equidenmeldung

Wo kann ich die Equidenmeldungen durchführen?
Die Equidenmeldungen sind auf der Webseite des VIS möglich. Die Equidenmeldungen sind unter dem Punkt VIS-Web und nur online durch den Equidenhalter möglich. Auf der Webseite des VIS gibt es einen eigenen Bereich für Equidenmeldungen. Die FAQs sowie eine Benutzerhandbuch sind dort ebenfalls abrufbar.
 
Wer ist zu den Equidenmeldungen verpflichtet?
Alle Pferdehalter (landwirtschaftlich, gewerblich, privat) innerhalb von sieben Tagen ab Ereignisdatum.

Welche Tiere müssen gemeldet werden?
Alle Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Ponys und Kreuzungen daraus), die für mehr als 30 Tage den Betrieb verlassen oder sich für mehr als 30 Tage am Betrieb aufhalten

Welche Meldungen sind möglich?
Zugang, Abgang und Tod; Fohlengeburten sind nicht im VIS, sondern nach wie vor an den Zuchtverband zu melden

Welche Ausnahmen gibt es (wann ist keine Meldung erforderlich)?
  • Wettbewerbe, Rennen, Tierschauen, Trainings, Holzrückeeinsätze bis 90 Tage
  • Haltung von männlichen Zuchtequiden während der Zuchtsaison
  • Haltung von weiblichen Zuchtequiden bis 90 Tage
  • Klinikaufenthalt
 
Bei Verbringung ins Ausland:
nur Abgang melden (Pferde im Ausland sind nicht in der österreichischen Equiden-/ Bewegungsdatenbank zu erfassen!) Das Verbringen auf die Alm und/oder Sommerweide ist zu melden (keine Ausnahme)! Werden z.B. auf einem Rindermastbetrieb zwei Pferde "für den Eigenbedarf" gehalten, so sind diese beiden Equiden ebenfalls zu melden!
 
Wie komme ich zu einer VIS-Tierhalternummer bzw. meinen VIS-Zugangsdaten?
Es benötigen alle pferdehaltenden Betriebe eine LFBIS-Nummer (bereits bestehende landwirtschaftliche Betriebe) oder VIS-Tierhalternummer (gewerblich oder privat). Das Formular für die neue VIS-Betriebsnummer ist zu finden unter https://vis.statistik.at unter dem Menüpunkt Formulare. Bereits registrierte Equidenhalter/ Betriebe mit LFBIS können dort auch ab sofort VIS-Zugriffsdaten anfordern.
 
Bereits bestehende VIS-Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten - Bio, Bienen, etc. - vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung/Meldung der Equiden notwendig. Die Zugangsdaten werden postalisch übermittelt.

Was soll ich tun, wenn ich die UELN eines Pferdes im VIS nicht finden kann?
Die Identifizierung des Pferdes erfolgt über die UELN. Diese sollte im VIS bereits vorhanden sein, da dieses auf die zentrale Equidendatenbank zugreift. Ist die UELN noch nicht registriert (Fehlermeldung bei der Eingabe der UELN), bitte Kontakt mit einer pferdepassausstellenden Stelle (z.B. Verband NÖ Pferdezüchter pferdezucht@lk-noe.at) aufnehmen. Diese muss das Pferd erst in der Equidendatenbank registrieren.
 
Welche Daten werden für die Registrierung in der Equidendatenbank benötigt?
  • Pferd: Name, Geburtsdatum, UELN, Geschlecht, Schlachtstatus, Farbe, Brandzeichen oder Chipnummer, Geburtsland, Land Halterbetrieb, Betriebsnummer Halterbetrieb, (LFBIS oder VIS), Ausstellungsdatum vom Originalpass
  • Eigentümer / Beantrager / Besitzer / verantwortliche Person: Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Mail
  • idealerweise Foto / Scan der entsprechenden Seiten im Pferdepass
Hier finden Sie ein Formular zur Registrierung in der Equidendatenbank. Bitte senden Sie dieses VOLLSTÄNDIG ausgefüllt an pferdezucht@lk-noe.at.

Mein Pferd wird von einer pferdepassausstellenden Stelle NEU in der Equidendatenbank registriert. Ist dieses dann automatisch im VIS auf meinem Betrieb gemeldet?
Ja, wenn der pferdepassausstellenden Stelle ihre LFBIS/VIS-Nummer bekannt ist, ist das Pferd automatisch am Betrieb gemeldet. Dies ist auch bei Fohlen im Zuge der Ausstellung des Pferdepasses der Fall (beim Verkauf oder wenn es zur Aufzucht den Betrieb verlässt, ist ein Abgang zu melden!). Bitte geben Sie daher Ihrer zuständigen pferdepassausstellenden Stelle (z.B. Verband NÖ Pferdezüchter) Ihre LFBIS/VIS-Nummer bekannt.

Downloads zum Thema

  • Formular Registrierung Equidendatenbank ab 01.01.2025 PDF 225,80 kB
  • Formular Registrierung Equidendatenbank ab 01.01.2025 XLSX 11,52 kB
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