Sozialversicherungsbeiträge absenken
Einkommensteuerbescheid als Basis für Beitragsvorschreibung?
Vielen Betriebsführerinnen und Betriebsführern ist nicht bewusst, dass sie für die Bemessung ihrer Sozialversicherungsbeiträge ein Wahlrecht besitzen. Der sogenannte Versicherungswert ist die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung. Er wird grundsätzlich vom Einheitswert berechnet, also pauschal und unabhängig von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen am jeweiligen Betrieb. Gerade bei extensiv bewirtschafteten Betrieben ergibt sich daraus vielfach eine zu hohe Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen. Diese hohe Beitragsbelastung kann man durch Ausüben eines Wahlrechts regelmäßig senken. Auf entsprechenden Antrag dient anstelle des Einheitswerts der Einkommensteuerbescheid als Grundlage für die Beitragsvorschreibungen. Man nennt dieses Modell „Beitragsgrundlagenoption“.
Rückwirkend für 2024 stellen
Langt der Antrag auf Beitragsgrundlagenoption bis spätestens 30. April bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ein, kann er noch rückwirkend für das vorangegangene Beitragsjahr gestellt werden.
Auf der Homepage der SVS wird dafür ein eigenes Antragsformular für die Beitragsgrundlagenoption zur Verfügung gestellt. In vielen Fällen wird die für dieses Modell vorgesehene Mindestbeitragsgrundlage angewendet. Der Jahresbeitrag beläuft sich dann auf zirka 2.900 Euro.
Beratung ist notwendig
Bevor man sich für eine Beitragsgrundlagenoption entscheidet, sollte man unbedingt eine eingehende Beratung in Anspruch nehmen. Durch die Beitragsgrundlagenoption werden nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig geringer, sondern auch die späteren Pensionsleistungen.
- Darüber hinaus sind auch unerwünschte steuerliche Auswirkungen zu bedenken. Die Gründe: die Vollpauschalierung ist ausgeschlossen
- die Sozialversicherungsbeiträge sind zwar grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, fallen aber geringer aus und damit auch der Betrag, der von der Steuer abgezogen werden kann.
Auskunft & ausführliche Information
Die Juristen der Rechtsabteilung der LK NÖ im Referat für Sozial- und Arbeitsrecht stehen unter T. +43 5 0259 27300 für Auskünfte gerne zur Verfügung. Gegen Voranmeldung kann man auch ausführliche Beratungstermine für einen Kostenbeitrag von 90 Euro buchen. In diesem Fall prüfen Berater mit Spezialkenntnissen im Sozial- und Steuerrecht auf der Basis der konkreten betrieblichen Situation sämtliche zu erwartende Auswirkungen auf künftige Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommensteuerbelastung und die zu erwartende spätere Pensionsleistung.