Strafzölle und Grenzausgleich
In den vergangenen Wochen stimmten das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten Strafzöllen auf weitere Produkte aus Russland und Belarus (Weißrussland) zu. Im agrarischen Bereich betrifft diese Entscheidung stickstoffhaltige Düngemittel und Agrarwaren wie Honig, Nebenprodukte der Zuckerherstellung, Nüsse und Tierfette. Eingehoben werden diese zusätzlichen Zölle ab 1. Juli 2025.
Das Ziel dieser Maßnahme ist, die Abhängigkeit der EU von Importen aus diesen beiden Ländern deutlich zu reduzieren und sich für mögliche Druckmaßnahmen weniger anfällig zu machen. Immerhin ist Russland mit einem Viertel aller Stickstoffdüngerimporte der wichtigste EU-Lieferant, und aus Belarus, einem engen Verbündeten Moskaus kommen weitere bedeutende Mengen. In den Jahren 2023 und 2024 sind die EU-Einfuhren aus beiden Ländern deutlich angestiegen. Auch wenn direkt nach Österreich nur geringe Mengen aus den beiden Ländern kommen, besteht über polnische, italienische und kroatische Importe hierzulande ebenfalls eine enge Abhängigkeit. Durch die Zölle soll die europäische Düngemittelproduktion angekurbelt werden, für die die sehr günstigen Importe bisher eine große Konkurrenz darstellten. Ein weiteres Ziel ist es, die Geldflüsse in die russische Kriegskasse zu verringern. Denn die Einnahmen aus dem Düngerexport gelten als direkter Beitrag zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine.
Der Zoll auf Düngemittelimporte aus Russland und Belarus wird 6,5% betragen. Zudem ist ein Festzoll von 40 - 45 Euro/t für 2025 und 2026 vorgesehen. Bis 2028 wird sich der Betrag auf 315 - 430 Euro/t erhöhen. Deutsche Händler gehen bei einem Wert je Tonne Stickstoffdünger von rund 400 US-Dollar, von einem kurzfristigen Preisanstieg von 15 - 25 Euro/t aus. Sollten die Düngerpreise über Gebühr steigen, hat die EU-Kommission Hilfen in Aussicht gestellt. Zudem sollen die Zölle auf Importe aus anderen Ländern verringert werden. Ab 1. Jänner 2026 wird für Waren, die aus Drittstaaten in die EU importiert werden, der sogenannte CO2-Grenzausgleich ("Carbon Border Adjustment Mechanism" - CBAM) wirksam. Mit dieser neuen CO2-Steuer werden die Kosten der innereuropäischen CO2-Bepreisung auch auf Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden, aufgeschlagen. Bei Harnstoff soll diese Steuer ca. 80 Euro/t ausmachen und wird sich entsprechend auf das Preisniveau auswirken.
Die Empfehlung lautet daher, Stickstoffdünger vor der Einführung des CO2-Grenzausgleich, also noch in diesem Jahr, einzulagern. Da die Kosten von Erdgas 80% der Kosten für die Stickstoff-Düngemittelherstellung ausmachen, hat die Verfügbarkeit von Gas in Europa sowie der Gaspreis ebenfalls einen gewichten Einfluss auf das Preisniveau.
Das Ziel dieser Maßnahme ist, die Abhängigkeit der EU von Importen aus diesen beiden Ländern deutlich zu reduzieren und sich für mögliche Druckmaßnahmen weniger anfällig zu machen. Immerhin ist Russland mit einem Viertel aller Stickstoffdüngerimporte der wichtigste EU-Lieferant, und aus Belarus, einem engen Verbündeten Moskaus kommen weitere bedeutende Mengen. In den Jahren 2023 und 2024 sind die EU-Einfuhren aus beiden Ländern deutlich angestiegen. Auch wenn direkt nach Österreich nur geringe Mengen aus den beiden Ländern kommen, besteht über polnische, italienische und kroatische Importe hierzulande ebenfalls eine enge Abhängigkeit. Durch die Zölle soll die europäische Düngemittelproduktion angekurbelt werden, für die die sehr günstigen Importe bisher eine große Konkurrenz darstellten. Ein weiteres Ziel ist es, die Geldflüsse in die russische Kriegskasse zu verringern. Denn die Einnahmen aus dem Düngerexport gelten als direkter Beitrag zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine.
Der Zoll auf Düngemittelimporte aus Russland und Belarus wird 6,5% betragen. Zudem ist ein Festzoll von 40 - 45 Euro/t für 2025 und 2026 vorgesehen. Bis 2028 wird sich der Betrag auf 315 - 430 Euro/t erhöhen. Deutsche Händler gehen bei einem Wert je Tonne Stickstoffdünger von rund 400 US-Dollar, von einem kurzfristigen Preisanstieg von 15 - 25 Euro/t aus. Sollten die Düngerpreise über Gebühr steigen, hat die EU-Kommission Hilfen in Aussicht gestellt. Zudem sollen die Zölle auf Importe aus anderen Ländern verringert werden. Ab 1. Jänner 2026 wird für Waren, die aus Drittstaaten in die EU importiert werden, der sogenannte CO2-Grenzausgleich ("Carbon Border Adjustment Mechanism" - CBAM) wirksam. Mit dieser neuen CO2-Steuer werden die Kosten der innereuropäischen CO2-Bepreisung auch auf Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden, aufgeschlagen. Bei Harnstoff soll diese Steuer ca. 80 Euro/t ausmachen und wird sich entsprechend auf das Preisniveau auswirken.
Die Empfehlung lautet daher, Stickstoffdünger vor der Einführung des CO2-Grenzausgleich, also noch in diesem Jahr, einzulagern. Da die Kosten von Erdgas 80% der Kosten für die Stickstoff-Düngemittelherstellung ausmachen, hat die Verfügbarkeit von Gas in Europa sowie der Gaspreis ebenfalls einen gewichten Einfluss auf das Preisniveau.