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Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

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31.10.2023 | von BML - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet bis 31.10.2027

Zukunftsinvestitionen sichern, bäuerliche Leistungen abgelten und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Bauernhof.jpg © LK OÖ
© LK OÖ
Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen in Richtung Umwelt- und Tierwohlstandards. Deshalb setzt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit den Ländern ein 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft um. Ziel der Mittel-Aufstockung ist, Zukunftsinvestitionen zu sichern, die Leistungen der Familienbetriebe besser abzugelten sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Totschnig: “Mit diesem Impulsprogramm tragen wir der Inflation Rechnung. Es ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen, mit denen unsere Bäuerinnen und Bauern aktuell kämpfen. Damit honorieren wir die Leistungen unserer bäuerlichen Familienbetriebe für Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft ist Österreich europaweit Vorreiter, das ist bis dato in der EU einzigartig.“ Und weiter: “Klar ist: Die Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern brauchen eine faire Abgeltung. Mittels einer Wertanpassung des Agrarumweltprogramms ÖPUL, der Bergbauern- und der Investitionsförderung stellen wir die wirtschaftliche Stabilität und die multifunktionalen Leistungen der Bauernfamilien in den Mittelpunkt. Denn jeder Euro, den wir in die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern investieren, ist eine Investition in die Versorgungssicherheit Österreichs! Damit stärken wir auch vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und sichern Arbeitsplätze in Österreich.“

Eckpunkte

Das BML stellt in den Jahren 2024 - 2027 zusätzlich 54 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, kommen 36 Mio. Euro pro Jahr an Landesmitteln hinzu. In Summe ergeben sich so 90 Mio. Euro pro Jahr. Für 2024 - 2027 sind das 360 Mio. Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft. Die Mittel werden für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung eingesetzt. Im nächsten Schritt sollen diese zusätzlichen Mittel 2024 mit einer Änderung des österreichischen GAP-Strategieplan aufgenommen und anschließend durch die EU-Kommission genehmigt werden. Für ÖPUL und AZ sollen die Mittel für die Maßnahmenjahre 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Die Mittel für die Investitionsförderung stehen ebenfalls ab 2024 zur Verfügung. Für ab 2024 gestellte Anträge soll es eine höhere Obergrenze für bestimmte anrechenbare Klimaschutz- und Tierwohlkosten geben.

360 Mio. Euro für ÖPUL, Ausgleichszulage und Investitionsförderung

Die Mittel dienen als Leistungsabgeltung für Bäuerinnen und Bauern im Bereich Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft. Inflationsbedingt werden nun das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Bergbauern- und Investitionsförderung aufgestockt.

1. Agrarumweltprogramm ÖPUL
• Das ÖPUL ist das zentrale Instrument der Agrarpolitik, um eine umweltschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zu unterstützen.
• Die freiwillige Teilnahme von mehr als 80% der Bäuerinnen und Bauern in Österreich bestätigt die hohe Bereitschaft, Umwelt- und Klimaleistungen zu erbringen.
• Künftig werden diese Leistungen mit 191 Mio. Euro zusätzlich honoriert. Dazu sollen alle ÖPUL-Prämien um 8% angehoben werden. 40 Mio. Euro stehen für gezielte, neue Maßnahmen im Umwelt- und Klimabereich zur Verfügung (derzeit in Ausarbeitung).

2. Bergbauernförderung - Ausgleichzulage (AZ)
• Das Ziel der Ausgleichszulage ist es, eine flächendeckende Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten zu gewährleisten. In Österreich liegen rund 70% der landwirtschaftlichen Flächen im benachteiligten Gebiet (Großteils Berggebiete).
• Künftig stehen 105 Mio. Euro zusätzlich für benachteiligte u. Berggebiete zur Verfügung.
• Die AZ-Prämien werden um 8% angehoben, zudem ist ein zusätzliches Top-Up für die Erschwernisgruppen 3 und 4 vorgesehen: - Rund 14 Euro/ha mehr für die Erschwernisgruppen 0-2
                                  - Rund 33 Euro/ha mehr für Erschwernisgruppen 3 und 4

3. Landwirtschaftliche Investitionsförderung
• Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung schaffen Innovation und leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und das Tierwohl.
• Die zusätzlichen 64 Mio. Euro ermöglichen es, die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro anzuheben.
• Die Erhöhung der Obergrenze ist für Investitionen in folgende Maßnahmen anwendbar:
          - Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z.B.: Bodennahe Gülleausbringung, Multiphasenfütterung, effiziente Bewässerung, Kühlung in Ställen, etc.)
           - Besonders tierfreundliche Haltungssysteme

Betriebsbeispiele:

  • Ein ÖPUL-Betrieb mit 20 ha Fläche und rund 120 Euro/ha ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 200 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
  • Ein ÖPUL-Betrieb im Berggebiet mit 20 ha Fläche, rund 250 Euro/ha ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 700 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich. 
  • Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb mit 24 ha Fläche und 250 Euro/ha ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 500 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
  • Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb im benachteiligten Gebiet mit 24 ha, 350 Euro/ha ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 1.000 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
  • Je nach Investitionsvorhaben im Stallbereich erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb bis zu 40.000 Euro mehr Zuschuss.

Weitere Fachinformationen

  • Rückvergütung CO2 Bepreisung und Agrardiesel für 2025 bis 15. April beantragen

  • Was versteht man unter De-minimis-Beihilfen?

  • Biodiversitätsfonds: 18 Mio. Euro für Umsetzungsprojekte zum Schutz der Biodiversität

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Waldfonds geht in die Verlängerung

  • Behörden und Förderstellen auf Bundesebene

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