Ukraine-Flüchtlinge: Aufenthalt & Arbeitsmarktzugang
Aufenthaltsrecht bis 3. März 2023
Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg nach Österreich flüchten mussten, erhalten bis vorerst 3. März 2023 ein Aufenthaltsrecht. Dieses wird durch den sogenannten "Ausweis für Vertriebene" bestätigt und ermöglicht den Personen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Beschäftigungsbewilligung notwendig
Eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS ist nach wie vor erforderlich, wird allerdings zügig - bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen - für alle Branchen erteilt. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft können Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene auch außerhalb der Saisonkontingente erteilt werden.
Wer erhält ein Aufenthaltsrecht?
Die Vertriebenen-Verordnung regelt, dass folgende Personengruppen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht erhalten:
- UkrainerInnen und sonstige Drittstaatsangehörige bzw. Staatenlose mit Schutzstatus, die die Ukraine aufgrund des bewaffneten Konfliktes ab dem 24. Februar 2022 verlassen mussten,
- sowie deren Familienangehörige gemäß § 2 der Verordnung,
- UkrainerInnen, die am 24. Februar 2022 über einen gültigen Aufenthaltstitel (nach dem NAG oder Asylgesetz) verfügt haben, welcher nicht verlängert oder entzogen wurde und die aufgrund des bewaffneten Konfliktes nicht in die Ukraine zurückkehren können,
- UkrainerInnen, die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und die aufgrund des bewaffneten Konfliktes nicht in die Ukraine zurückkehren können, nach Ablauf ihres visumfreien oder visumpflichtigen Aufenthaltes.
Was ist bei der privaten Unterbringung zu beachten?
Bietet jemand Flüchtlingen aus der Ukraine bis auf weiteres eine Unterkunft, ist unter anderem eine Anmeldung des Wohnsitzes nach dem Meldegesetz bei der Gemeinde bzw. beim Magistrat erforderlich. Damit die Betroffenen einen "Ausweis für Vertriebene" erhalten, bedarf es darüber hinaus einer polizeilichen Erfassung der Personen. Die Aufnahme der Personalien soll bei eigens errichteten Erfassungsstellen stattfinden.
Erfassungsstellen für privat untergebrachten Ukraine-Flüchtlingen
- Polizeiinspektion Schwechat Fremdenpolizei, 1300 Flughafen, Weststraße Objekt 988
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/3292-100
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - So, 08.00 - 18.00 Uhr - Polizeianhaltezentrum St. Pölten, 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - Fr, 08.00 - 18.00 Uhr
Die Zeiten für die Erfassung am Wochenende stehen noch nicht fest - Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9
Telefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/37-1903
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - Fr, 08:00 - 18:00 Uhr
Bitte nehmen Sie zur Registrierung mit (soweit vorhanden):
- Reisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
- Sonstige Identitätsdokumente, etwa Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel etc.
Hilfreiche Informationen vom Land NÖ
Auf der Website des Landes NÖ findet man in übersichtlicher Darstellung hilfreiche Informationen für Menschen aus der Ukraine zu den Themen Aufenthaltsrecht, medizinische Versorgung, Grundversorgung und Bildung.
Niederösterreich hilft
Das Land Niederösterreich hat eine Servicenummer für all jene eingerichtet, die Flüchtlingen aus der Ukraine privat Platz bieten wollen.
Tel.-Nr.: +43 (0) 2742 / 9005 - 15000
E-Mail: noehilft@noel.gv.at
Website: Niederösterreich hilft
Tel.-Nr.: +43 (0) 2742 / 9005 - 15000
E-Mail: noehilft@noel.gv.at
Website: Niederösterreich hilft