Auspflanzmeldungen an die katasterführende Stelle senden
Wie Anträge und Meldungen erledigen?
Viele Anträge und Meldungen werden im Zuge der Einreichung des Mehrfachantrages mit Unterstützung der zuständigen Bezirksbauernkammer erledigt. Sie können aber auch selbsttätig über eAMA von zu Hause aus an die katasterführende Stelle (KFS) geschickt werden.
Meldung wird geprüft, genehmigt und freigegeben
Die katasterführende Stelle prüft, genehmigt und gibt jeden eingereichten Antrag und jede Meldung frei. Der vom Winzer mitgeteilte Sachverhalt, wie zum Beispiel die erfolgte Auspflanzung eines Weingartens, wird erst dann in den Weinbaukataster übernommen und genehmigt, wenn ihn die katasterführende Stelle aktiv freigibt.
Hat man im heurigen Frühjahr einen Weingarten neu ausgepflanzt und dies der katasterführenden Stelle noch nicht mittels "Auspflanzmeldung" mitgeteilt, muss man dies umgehend nachholen. Dadurch ist die laufende Aktualisierung des Weinbaukatasters gewährleistet.
Mit der Freigabe verschwinden "Plausifehler"
Im Zuge der Erstellung der "Auspflanzmeldung" durch den Winzer entstehen aufgrund von Invekos-Vorgaben Plausibilisierungshinweise ("Plausifehler"), die auch dem Winzer per Mail mitgeteilt werden. Diese "Plausifehler" weisen darauf hin, dass die katasterführende Stelle die mitgeteilte Meldung noch nicht freigegeben hat. Mit der Freigabe durch die katasterführende Stelle verschwinden auch diese "Plausifehler".
Zeitnah nach der Auspflanzung gesendete Auspflanzmeldungen - empfehlenswert bis maximal Juni auf die Pflanzung folgend - stellen sicher, dass die katasterführende Stelle ebenfalls zeitnah diese Meldungen bearbeiten und freigeben kann.