„Wir haben mit unserem Projekt eine Fruchtfolge für die Trappen gemacht“
Bäuerlicher Einsatz für die Trappen seit 1975
Ein eigenes „Großtrappen-Fruchtfolgeblatt“ befüllen 220 Bauern im Bezirk Hollabrunn seit 2015 für die AMA Kontrolle. „Jeder Landwirt führt zeitnah, fachlich fundiert und nachvollziehbar ein Monitoringprotokoll, das er jährlich an die Naturschutzabteilung übermitteln muss“, erklärt Josef Mann, Obmann des Vereins zum Schutz der Trappen.
Für die Bauern in der Region sind Trappen seit jeher besondere Vögel, denn es gibt sie nur hier in größerer Zahl. Seit 1975 haben die Landwirte sie vor einem Straßenbauprojekt geschützt und erreicht, dass 20 KV Leitungen in die Erde verlegt wurden sowie eine 380 KV Stromleitung für die Vögel nachweislich sichtbar gekennzeichnet wurde.
Für die Bauern in der Region sind Trappen seit jeher besondere Vögel, denn es gibt sie nur hier in größerer Zahl. Seit 1975 haben die Landwirte sie vor einem Straßenbauprojekt geschützt und erreicht, dass 20 KV Leitungen in die Erde verlegt wurden sowie eine 380 KV Stromleitung für die Vögel nachweislich sichtbar gekennzeichnet wurde.
Seit dem Jahr 2003 Schutzgebiet für Trappen definiert
Nach einem gemeinsamen Kraftakt von Bauern, Jägern, BBK, LK und Naturschutzabteilung gelang es im Jahr 2003, im Natura 2000 Gebiet 3.500 Hektar als Schutzgebiet für die Trappen festzumachen. „Wir Bauern dürfen dort keine Rhodentizide ausbringen und müssen während der ÖPUL-Laufzeit auf jeder Fläche je zweimal Winterweizen und Herbstbegrünung anbauen.“ Dabei zählen im Trappenschutzgebiet Luzerne und Raps als Begrünung, weil die Trappen die Pflanzen als Äsung über den Winter brauchen. Die Brachen auf den WF Flächen dürfen nicht vor dem 1. September gehäckselt werden, und wer sie häckseln möchte, darf das nur in Absprache mit dem Gebietsbetreuer. Ein Jäger schaut vorab, ob sich dort noch Trappen aufhalten.
Draufzahlen darf keiner
Ab 20. April dürfen die Landwirte nicht mehr in die Weizenfelder, um die Hennen beim Brüten nicht zu stören. „Das bedeutet Mäuseschäden, Qualitäts- und Mengenverluste, die von der ÖPUL Prämie abzufangen sind“, erklärt Josef Mann.
„Denn draufzahlen darf keiner der Landwirte.“ Das gilt auch für Prämien, die es für den freiwilligen Verzicht auf Maisanbau gibt. Denn für Trappen sind schon zehn Prozent Mais im Gebiet ein Problem, weil ihnen diese Kultur die freie Sicht nimmt.
„Denn draufzahlen darf keiner der Landwirte.“ Das gilt auch für Prämien, die es für den freiwilligen Verzicht auf Maisanbau gibt. Denn für Trappen sind schon zehn Prozent Mais im Gebiet ein Problem, weil ihnen diese Kultur die freie Sicht nimmt.
Prämien sichern Projekt
Josef Mann hofft im nächsten ÖPUL wieder auf entsprechende Prämien für die Landwirte, damit wieder möglichst viele beim Schutzprojekt dabei sind. „Denn nur eine flächendeckende Bewirtschaftung von Äckern mit niedrigen Kulturen und ohne Hindernisse, wie Stromleitungen und Windschutzgürtel, schützt die Trappen“, weiß Josef Mann, und er betont: „Das Trappenprojekt ist nur deshalb so erfolgreich, weil alle Beteiligten an einem Strang ziehen. 1996 gab es nur mehr 26 Vögel. Jetzt zählen wir wieder 50 Trappen.“
Was Trappen so besonders macht
Trappen sind die größten flugfähigen Vögel der Welt. Männliche Tiere wiegen bis 20, weibliche bis 8 Kilogramm. Sie leben nicht paarweise, fliegen nicht in Formation und brauchen aufgrund des Gewichtes eine lange Abflugbahn ohne Hindernisse, wie Stromleitungen. Die Bodengelege befinden sich zu 90 Prozent im Winterweizen. Fliegt die Henne nur einmal auf, weil sie gestört wird, ist das Nest verloren, weil sie nicht zurückkehrt. Trappen brauchen auf drei Seiten freie Sicht – zehn Prozent Mais im Gebiet sind schon ein Problem.