Überblick über die EU-Entwaldungs-Verordnung
Was regelt die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)?
Die EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) setzt sich zum Ziel den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Die Rohstoffe Palmöl, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Holz, Soja und Rinder, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (bei Rindern das Fleisch, nicht jedoch die Milch) dürfen ab 2025 nur dann in der EU in Verkehr gebracht bzw. aus der EU ausgeführt werden, wenn sie:
- legal und nicht auf ehemaligen Waldflächen (=entwaldungsfrei) erzeugt wurden sowie
- eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Was ist Entwaldung?
Entwaldung ist laut EUDR jede seit Anfang 2021 erfolgte Umwandlung einer Waldfläche in eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Auch eine ab diesem Zeitpunkt legale und bewilligte Rodung nach dem österr. Forstgesetz zur Agrarstrukturverbesserung kann eine Entwaldung darstellen. Eine Umwandlung einer Waldfläche in bspw. eine Wohn- oder Infrastrukturfläche ist hingegen keine Entwaldung laut EUDR.
Wie sind Land- und Forstwirt:innen in Österreich betroffen?
Für jedes Stück Holz, jedes Rind und jedes Kilogramm Soja muss noch vor Inverkehrbringen in der EU nachgewiesen werden, dass es entwaldungsfrei produziert wurde, auch wenn die Erzeugungsfläche vor 2021 bereits landwirtschaftlich genutzt wurde. Holz von Flächen, die bis 2021 noch Wald waren, darf ebenso wie darauf angebautes Soja und weidende Rinder nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Der Nachweis erfolgt durch Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein EU-Informationssystem und daraus erhaltener Referenznummer. Die Sorgfaltserklärung umfasst unter anderem die Geolokalisierung aller Erzeugungsflächen. Bei Rindern ist das nicht nur der Stall, sondern auch jede einzelne Weidefläche. Ohne Nachweis der Entwaldungsfreiheit, kein Inverkehrbringen von Holz, Rind und Soja auf dem EU-Binnenmarkt. Sie müssen also mit entsprechenden Nachweisen vom Generalverdacht der Entwaldung befreit werden.
Die Verpflichtung umfasst auch den Handel zwischen Landwirt:innen (bspw. Verkauf von Einstellern) oder das Verschenken von Brennholz an die Verwandtschaft.
Der Nachweis erfolgt durch Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein EU-Informationssystem und daraus erhaltener Referenznummer. Die Sorgfaltserklärung umfasst unter anderem die Geolokalisierung aller Erzeugungsflächen. Bei Rindern ist das nicht nur der Stall, sondern auch jede einzelne Weidefläche. Ohne Nachweis der Entwaldungsfreiheit, kein Inverkehrbringen von Holz, Rind und Soja auf dem EU-Binnenmarkt. Sie müssen also mit entsprechenden Nachweisen vom Generalverdacht der Entwaldung befreit werden.
Die Verpflichtung umfasst auch den Handel zwischen Landwirt:innen (bspw. Verkauf von Einstellern) oder das Verschenken von Brennholz an die Verwandtschaft.
Forderungen der LKÖ
- Das Ziel, die Regenwaldzerstörung zu stoppen ist zu unterstützen, darf aber nicht zu einem Bürokratiemonster für heimische Land- und Forstwirte werden. Noch dazu wo Entwaldung in Österreich kein Problem ist.
- Anwendung um zumindest ein Jahr verschieben. Rechtsunsicherheit, weil das EU-Informationssystem technisch nicht funktioniert und die wichtige Risikoeinstufung der Länder nicht rechtzeitig veröffentlicht wird.
- Generelle Ausnahme von der Verordnung für Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche und einer nachweislich nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf Basis nationaler Forstgesetze
- Geolokalisierung von Rinder vereinfachen, nicht jede einzelne Weidefläche nachweisen.
Petitionen zur Revision der EU-Entwaldungs-Verordnung
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen wurde
Auf Initiative von Bundesminister Totschnig haben zudem die Agrarminister von 22 EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie Verbesserung der EU-Entwaldungs-Verordnung aufgefordert. Weiters wurden diverse andere Aktivitäten von Verbänden der betroffenen Sektoren sowie Abgeordneten zum Europäischen Parlament wurden gesetzt und werden laufend neu gestartet, um auf die unverhältnismäßige Belastung durch die EU-Entwaldungs-Verordnung hinzuweisen.
- vom Waldverband Österreich eine Petition gestartet, die bis zum 17. Juni 2024 unterzeichnet werden kann -> https://openpetition.eu/!qtmdr
- vom Verein Soja aus Österreich eine Petition gestartet -> https://soja-aus-oesterreich.at/2024/03/28/petition-eurobean/
Auf Initiative von Bundesminister Totschnig haben zudem die Agrarminister von 22 EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie Verbesserung der EU-Entwaldungs-Verordnung aufgefordert. Weiters wurden diverse andere Aktivitäten von Verbänden der betroffenen Sektoren sowie Abgeordneten zum Europäischen Parlament wurden gesetzt und werden laufend neu gestartet, um auf die unverhältnismäßige Belastung durch die EU-Entwaldungs-Verordnung hinzuweisen.