12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023
Ziel dieser Maßnahme
Verzicht auf im konventionellen Landbau eingesetzte Insektizide bei Wein, Obst und Hopfen.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung bezieht sich auf die Kosten und Einkommensverluste, die durch den Verzicht auf Insektizideinsatz bei Wein, Obst und Hopfen entstehen.
Zugangsvoraussetzungen
- Es muss eine Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha Wein-, Obst- oder Hopfenfläche vorhanden sein
Förderverpflichtungen
- Ein gänzlicher Verzicht auf Insektizide (mit Ausnahme von Mitteln gemäß der Verordnung (EU) 2018/848) im Verpflichtungszeitraum auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des Betriebes
- Sollte eine behördlich angeordnete Maßnahme zur Bekämpfung von Schaderregern, wie z.B. der amerikanischen Rebzikade vorliegen, ist ein Einsatz des behördlich zugelassenen Wirkstoffes zur Bekämpfung zulässig und gilt nicht als Insektizideinsatz (Aufzeichnung über die Anordnung und den Einsatz ist entsprechend zu dokumentieren)
- In dieser Maßnahme unzulässige Betriebsmittel dürfen weder gekauft noch am Betrieb gelagert werden