Afrikanische Schweinepest – nach wie vor sehr hohes Risiko für Einschleppung nach Österreich!
Im Dezember 2019 wurde daher das Früherkennungsprogramm bei verendeten Wildschweinen, das bis dahin nur im Nordosten Niederösterreichs galt, auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Seither sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.
Auch Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Serbien und die baltischen Staaten melden regelmäßig neue Fälle. Während in Polen, der Slowakei und Serbien vor allem Wildschweine betroffen sind, treten in Rumänien und Bulgarien auch zahlreiche Fälle in Hausschweinebeständen auf. Ungarn hat bis Ende April 2020 bereits mehr Wildschweinefälle gemeldet, als im gesamten Jahr 2019. In Polen ist das Bild ähnlich: In den ersten vier Monaten 2020 wurden bereits 90 % der Fallzahlen des gesamten Kalenderjahres 2019 gemeldet.
In der Tschechischen Republik ist es gelungen, den Ausbruch bei Wildschweinen in der Region Zlin, nahe der Grenze zum Weinviertel, erfolgreich zu bekämpfen. Tschechien wurde Ende Februar 2019 als ASP-frei erklärt. Auch in Belgien scheinen die Bekämpfungsmaßnahmen im Wildschweinebestand Erfolg zu zeigen.
Ein Auftreten der Erkrankung bei Wildschweinen in Österreich hätte aufgrund der geltenden Rechtslage zur Folge, dass die Verbringung von Hausschweinen aus einem betroffenen Gebiet nur unter festgelegten Auflagen möglich wäre. Dazu gehört u.a. die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung. Diese umfassen beispielsweise
Weitere Informationen zu den Inhalten der Schweinegesundheitsverordnung finden Sie unten im Bereich „Download“.
Eine Information des Sozialministeriums, welche Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs bei Wildschweinen getroffen werden, finden Sie hier: https://akademie.ages.at/uploads/17397/downloads/vogelgesang_aktuelle_tierseuchen_ages_19022020_v4.pdf?force_download=1
Ein Auftreten der Erkrankung bei Wildschweinen in Österreich hätte aufgrund der geltenden Rechtslage zur Folge, dass die Verbringung von Hausschweinen aus einem betroffenen Gebiet nur unter festgelegten Auflagen möglich wäre. Dazu gehört u.a. die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung. Diese umfassen beispielsweise
- die wildschweinsichere Abgrenzung von Schweineställen
- eine Umkleidemöglichkeit mit Handwaschbecken und getrennter Aufbewahrung von Straßenkleidung und stalleigener Schutzkleidung
- sachgerechte Kadaverlagerung
- Eingliederungsstall für zugekaufte Jungsauen
- Verladeeinrichtung
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Stall, Fahrzeugen und Kadaverlager
- tierärztliche Bestandsbetreuung
Weitere Informationen zu den Inhalten der Schweinegesundheitsverordnung finden Sie unten im Bereich „Download“.
Eine Information des Sozialministeriums, welche Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs bei Wildschweinen getroffen werden, finden Sie hier: https://akademie.ages.at/uploads/17397/downloads/vogelgesang_aktuelle_tierseuchen_ages_19022020_v4.pdf?force_download=1