Aktionsplan Schwanzkupieren – Erinnerung an Fristeinhaltung
Seit Ende März 2024 sind alle Schweinehalter:innen in Österreich verpflichtet, jährlich eine elektronische "Tierhaltererklärung" im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) abzugeben. Diese Erklärung gilt unabhängig davon, ob kupierte oder unkupierte Schweine gehalten werden und muss jährlich erneuert werden. Auch Kleinstbetriebe müssen eine Tierhaltererklärung abgeben. Die Tierhaltererklärung ist damit ein zentrales Dokument für jeden Schweinebetrieb, um die gesetzlichen Vorgaben in der Schweinehaltung zu erfüllen. Die Tierhaltererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. März 2025 im VIS vorliegen.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der LK-NÖ abrufbar unter:
Aktionsplan Schwanzkupieren: Erinnerung an Fristeinhaltung | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
„Checkliste Aktionsplan Schwanzkupieren“ im Anhang zur Information.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der LK-NÖ abrufbar unter:
Aktionsplan Schwanzkupieren: Erinnerung an Fristeinhaltung | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
„Checkliste Aktionsplan Schwanzkupieren“ im Anhang zur Information.