Aktuelle Forstförderung im Überblick
Welche Maßnahmen werden derzeit gefördert?
Waldfonds:
Waldbauliche Maßnahmen: Jungbestandspflege bis 10 m Mittelhöhe, Erstdurchforstung mit oder ohne Seilkran bis 20 m Mittelhöhe, Einleitung der Naturverjüngung mittels Seilkran
Forstschutzmaßnahmen: Entrindungsmaßnahmen, Aufarbeitung von Einzelschäden, Fangbaumvorlage, Rüsselkäferbekämpfung, Hacken und Mulchen von bruttauglichem Material
Forstschutzmaßnahmen: Entrindungsmaßnahmen, Aufarbeitung von Einzelschäden, Fangbaumvorlage, Rüsselkäferbekämpfung, Hacken und Mulchen von bruttauglichem Material
Ländliche Entwicklung 23-27
73-4 Waldbewirtschaftung:
Aufforstung nach Schadereignis und Bestandesumwandlung, Pflegeeingriffe, Forstschutzmaßnahmen, Waldökologische Maßnahmen (Totholz, Veteranenbäume, Neophytenbekämpfung, …), Genetik
78-3 Wissenstransfer außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder:
Förderung von waldbezogenen Plänen (Neuerstellung, Revision)
73-3 Infrastruktur: Errichtung/Umbau von Forststraßen
Aufforstung nach Schadereignis und Bestandesumwandlung, Pflegeeingriffe, Forstschutzmaßnahmen, Waldökologische Maßnahmen (Totholz, Veteranenbäume, Neophytenbekämpfung, …), Genetik
78-3 Wissenstransfer außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder:
Förderung von waldbezogenen Plänen (Neuerstellung, Revision)
73-3 Infrastruktur: Errichtung/Umbau von Forststraßen
Welche Schritte sind notwendig, um eine Förderung zu bekommen?
Wichtig ist, dass rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit dem Forstberater der Bezirksbauernkammer oder dem Bezirksförster ein Beratungstermin vereinbart wird. Hier werden die Förderflächen kostenlos besichtigt und alle erforderlichen Informationen erhoben. Die vom Forstberater erstellten Unterlagen werden vom Förderwerber im Online-Antrag hochgeladen und abgesendet. Erst danach kann mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden.
Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Der Durchführungszeitraum der Maßnahmen beträgt nach der Antragsstellung maximal 18 Monate.
Für weitere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen Forstsekretär DI Ulrich Schwaiger, Tel. 0664/60259 24314, e-mail: ulrich.schwaiger@lk-noe.at, gerne zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Förderungen des Waldfonds und der ländlichen Entwicklung 23-27, sowie hilfreiche Beratungsvideos zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter dem Link: www.noe.lko.at Waldfonds und Forstförderung bzw. Beratungsvideos Forst
Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Der Durchführungszeitraum der Maßnahmen beträgt nach der Antragsstellung maximal 18 Monate.
Für weitere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen Forstsekretär DI Ulrich Schwaiger, Tel. 0664/60259 24314, e-mail: ulrich.schwaiger@lk-noe.at, gerne zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Förderungen des Waldfonds und der ländlichen Entwicklung 23-27, sowie hilfreiche Beratungsvideos zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter dem Link: www.noe.lko.at Waldfonds und Forstförderung bzw. Beratungsvideos Forst