Vogelgrippe (Geflügelpest, Aviäre Influenza) in Niederösterreich
Demnach gelten in unseren Bezirken jedenfalls folgende Bestimmungen:
- Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
- Hausgeflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- keine Tränkung der Tiere mit Wasser aus Oberflächenwasser-Sammelbecken, wo Wildvögel Zugang haben
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften
- bei Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, der Legeleistung sowie erhöhte Todesraten ist ver-pflichtend die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zu informieren
- Genehmigungspflicht von Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Tierausstellungen, Tiermärkte) durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft
- Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
- Hausgeflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- keine Tränkung der Tiere mit Wasser aus Oberflächenwasser-Sammelbecken, wo Wildvögel Zugang haben
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften
- bei Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, der Legeleistung sowie erhöhte Todesraten ist ver-pflichtend die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zu informieren
- Genehmigungspflicht von Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Tierausstellungen, Tiermärkte) durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft
Folgende Gemeinden sind darüber hinaus als Gebiet mit „stark erhöhtem Risiko“ eingestuft:
Bezirk Hollabrunn: Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Hardegg, Haugsdorf, Hohenwarth-Mühlbach a.M., Maissau, Ravelsbach, Retzbach, Seefeld-Kadolz und Ziersdorf
Bezirk Korneuburg: Bisamberg, Enzersfeld im Weinviertel, Hagenbrunn, Hausleiten, Korneuburg, Langenzersdorf, Leitzersdorf, Leobendorf, Spillern, Stetteldorf am Wagram, Stetten, Stockerau und Gerasdorf bei Wien
In diesen Gebieten gilt zusätzlich seit 20. November Stallpflicht. Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
Eine Ausnahmeregelung besteht für Betriebe bis 50 Stück Geflügel.
Weitere, laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege u. Konsumentenschutz https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html bzw.
auf der Homepage der LK NÖ unter https://noe.lko.at/tiere.
Bezirk Hollabrunn: Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Hardegg, Haugsdorf, Hohenwarth-Mühlbach a.M., Maissau, Ravelsbach, Retzbach, Seefeld-Kadolz und Ziersdorf
Bezirk Korneuburg: Bisamberg, Enzersfeld im Weinviertel, Hagenbrunn, Hausleiten, Korneuburg, Langenzersdorf, Leitzersdorf, Leobendorf, Spillern, Stetteldorf am Wagram, Stetten, Stockerau und Gerasdorf bei Wien
In diesen Gebieten gilt zusätzlich seit 20. November Stallpflicht. Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
Eine Ausnahmeregelung besteht für Betriebe bis 50 Stück Geflügel.
Weitere, laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege u. Konsumentenschutz https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html bzw.
auf der Homepage der LK NÖ unter https://noe.lko.at/tiere.