Schweinehaltung - Tierhaltererklärung
Diese Erklärung beinhaltet Angaben zum Gesundheitszustand der gehaltenen Tiere (zB Schwanz-/Ohrverletzungen sowie die Ergebnisse der Risikoanalyse inkl. Optimierungsmaßnahmen) und muss jährlich erneuert werden. Die Tierhaltererklärung ist ein zentrales Dokument für jeden Schweinebetrieb, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Tierhaltererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. März 2026 im VIS vorliegen.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der VIS-Website unter https://vis.statistik.at/vis/schweine/antraege-bekanntgaben/tierhaltererklaerung abrufbar.