AMA-Marketingbeitrag / AMA-Gütesiegel
Das AMA-Gesetz (beschlossen im Nationalrat) regelt in Österreich die Einhebung und Verwendung der Agrarmarketingbeiträge.
AMA Marketingbeitrag
Beitragsverwendung:
Die eingehobenen Flächen-, Produktbeiträge und Lizenzgebühren werden von der AMA Marketing für das Qualitätsmanagement (Anerkennungen, Kontrollen, …) und für Kommunikations- und Werbemaßnahmen (TV, Radio, Print, Online, Messen, Marktforschung, Veranstaltungen, …)
Die eingehobenen Flächen-, Produktbeiträge und Lizenzgebühren werden von der AMA Marketing für das Qualitätsmanagement (Anerkennungen, Kontrollen, …) und für Kommunikations- und Werbemaßnahmen (TV, Radio, Print, Online, Messen, Marktforschung, Veranstaltungen, …)
- für die gesamte österreichische Landwirtschaft und
- für die AMA-Gütesiegel
AMA Gütesiegel
Das AMA-Gütesiegel der verschiedenen Produktbereiche und Produktgruppen regelt die Produktion, Qualität, Herkunft und Kontrolle dieser Produkte. Hinter jedem AMA-Gütesiegel steht eine Richtlinie, welche die Produktionsbestimmungen und Herkunft entlang der gesamten Verarbeitungskette regelt.
Auch, wenn ich als landwirtschaftlicher Betrieb an keiner AMA-Richtlinie (Gütesiegel) teilnehme, bin ich lt. AMA-Gesetz verpflichtet einen AMA-Marketingbeitrag zu entrichten.
Mehr Infos zum AMA-Marketingbeitrag und zum AMA-Gütesiegel im Infoblatt.