Anträge auf Investitionsförderung und Diversifizierung: neue Möglichkeit zur intensiven Betreuung durch die Landwirtschaftskammer
Für Betriebe ohne ID-Austria ist nun eine Antragstellung mittels schriftlicher Vollmacht durch eine Hilfestellung der Landwirtschaftskammer möglich.
Die Antragseinbringung erfolgt dabei durch die Landwirtschaftskammer über die ID-Austria der Beratungskraft. Damit ist auch die Landwirtschaftskammer Adressat bei Rückfragen oder Nachforderungen.
Die Kosten für dieses intensive Betreuungsangebot sind abhängig von den Kosten des eingereichten Projektes. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Betriebswirtschaftsberatern.