Art und Ausmaß der Förderung
Pauschalzahlung in zwei Teilbeträgen
- Betriebe ab 0,5 bis unter 1 bAK *
1. Teilbetrag 1.000 €
2. Teilbetrag 1.500 € - Betriebe ab 1 bAK *
1. Teilbetrag 4.000 €
2. Teilbetrag 4.000 €
Zuschlag für Eigentumsübergang
Bei vollständigem Eigentumsübergang mit Nachweis innerhalb von vier Jahren nach erster Niederlassung: Zuschlag von 3.000 €
Zuschlag für Ausbildung
Bei Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung innerhalb von vier Jahren nach erfolgter Niederlassung: Zuschlag von 4.000 €
* eine betriebliche Arbeitskraft entspricht 2.000 Arbeitsstunden pro Jahr