Aufbewahrung von Unterlagen
Der Förderungswerber ist verpflichtet, alle Aufzeichnungen und Unterlagen 10 Jahre ab Ende
des Jahres der Letztzahlung der Förderung, jedoch mindestens bis 31.12.2026 sicher und
überprüfbar aufzubewahren.
Bei Förderung mit einem AIK sind alle die Förderung betreffenden Aufzeichnungen oder
Unterlagen mindestens 1 Jahr nach Ablauf des Jahres der vollständigen Tilgung des geförderten
Kredites sicher und überprüfbar aufzubewahren.
des Jahres der Letztzahlung der Förderung, jedoch mindestens bis 31.12.2026 sicher und
überprüfbar aufzubewahren.
Bei Förderung mit einem AIK sind alle die Förderung betreffenden Aufzeichnungen oder
Unterlagen mindestens 1 Jahr nach Ablauf des Jahres der vollständigen Tilgung des geförderten
Kredites sicher und überprüfbar aufzubewahren.