Auflagen
Verpflichtungszeitraum
Bewirtschaftung des Betriebs bis zur Letztzahlung aber für mindestens 5 Jahre ab der ersten Niederlassung
Bericht
Förderungswerber hat frühestens nach drei Jahren, aber spätestens innerhalb von vier Jahren nach der ersten Niederlassung einen Bericht über die Umsetzung des Betriebskonzepts vorzulegen.
Ist es drei Jahre nach der ersten Niederlassung noch zu keiner Genehmigung gekommen, verlängert sich diese Frist automatisch um ein Jahr ab Genehmigung des Antrages.
Ist es drei Jahre nach der ersten Niederlassung noch zu keiner Genehmigung gekommen, verlängert sich diese Frist automatisch um ein Jahr ab Genehmigung des Antrages.