Ausnahmeregelung für Zuschlag „Pheromonfallen bei Zuckerrübe“ (PZR)
Durch das vermehrte Auftreten des Rübenderbrüsslers wurden im Frühjahr 2025 einige Zuckerrübenflächen umgebrochen, auch jene mit PZR Codierung.
Um die Prämie trotz Rübenumbruch zu erlangen müssen Folgende Kriterien erfüllt sein:
- Schlagnutzungsart muss mit Stichtag 15.04 2025 Zuckerrübe sein und der PZR Code muss beantragt gewesen sein.
- Ordnungsgemäße Anlage der Pheromonfallen laut Förderauflage
- Fünf Wochen Mindestanlagendauer muss erfüllt sein
- mit entsprechenden Aufzeichnungen
Sind diese erfüllt, muss zusätzlich ein formloser Antrag mit dem Ansuchen auf Gewährung der PZR-Prämie in „eAMA“ unter: „Eingaben/ Andere Eingaben/ Nachricht Allgemein“ und dem Punkt „ÖPUL“ erfolgen. Im Ansuchen müssen die Flächenauflistung sowie die entsprechenden Aufzeichnungen dieser Flächen mit gesendet werden. Dieser Antrag ist bis spätestens 13. Juni 2025 zu stellen.
Bei einer Korrektur zum MFA 2025 wird die neue Kultur eingetragen, der PZR Code bleibt jedoch stehen. Der Auftretende Plausifehler (NR 20976) kann in diesem Fall ignoriert werden.
Bei bereits durchgeführten Korrekturen und Schlagnutzungsänderungen, wo auch der PZR Code gelöscht wurde, ist keine weitere Korrektur zur Wiedervergabe des Codes notwendig, ein Antrag wie oben beschrieben ist jedoch jedenfalls notwendig.