Baubewilligung, Bauanzeige oder Bestätigung der Baubehörde und ein/e Bauplan/Skizze mit der genauen Darstellung von Lage und Größe der Investition
Bei allen Fördergegenständen, die aus Gebäuden, baulichen Anlagen oder ortsfesten, fix verbundenen technischen Einrichtungen bestehen, ist eine Dokumentation über das baubehördliche Verfahren nötig. Das kann folgende Formen haben:
Wichtig: Bei allen Arten des Nachweises der Einhaltung des baubehördlichen Verfahrens muss eine eindeutige Skizze oder planliche Unterlage mit Lage und Ort sowie eine Darstellung der genauen Größe der Investition vorhanden sein.
- Eine Baubewilligung bestehend aus dem Baubescheid, gegebenenfalls samt Niederschriften auf die im Baubescheid Bezug genommen wird und aus einem Bauplan. Die Pläne müssen von der Baubehörde gestempelt sein und einen Bezug zum Bescheid aufweisen (GZ oder ähnliches).
- Eine Bauanzeige, die von der Gemeinde zur Kenntnis genommen wurde. Zusätzlich sind die Beschreibungen und Skizzen der Bauanzeige mit dem Vermerk der Baubehörde notwendig.
- Handelt es sich aus Sicht der Baubehörde um ein meldepflichtiges Vorhaben, ist dies von der Baubehörde zu bestätigen.
- Ist für die Investition aus Sicht der Baubehörde weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige notwendig und handelt es sich auch um kein meldepflichtiges Vorhaben, ist dies von der Baubehörde (Gemeinde, Magistrat) zu bestätigen. Zusätzlich ist eine Skizze erforderlich.