Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 - frühester Umbruch
Am 15. Februar dürfen die Variante 2 und 4 frühestens umgebrochen werden, Variante 5 am 1. März und Variante 6 am 21. März.
Im ÖPUL-Begrünungszeitraum sind weder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln noch die Düngung mit mineralischem Stickstoff erlaubt.
Pflanzenschutzmittel dürfen nach dem ÖPUL-Begrünungszeitraum erst dann ausgebracht werden, wenn alle Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind oder die Begrünung mechanisch beseitigt wurde. Nach der Saat der Folgekultur ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz jedenfalls zulässig.
Näheres erfahren Sie unter:
Früheste Umbruchstermine von Zwischenfrüchten
Im ÖPUL-Begrünungszeitraum sind weder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln noch die Düngung mit mineralischem Stickstoff erlaubt.
Pflanzenschutzmittel dürfen nach dem ÖPUL-Begrünungszeitraum erst dann ausgebracht werden, wenn alle Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind oder die Begrünung mechanisch beseitigt wurde. Nach der Saat der Folgekultur ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz jedenfalls zulässig.
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