Bei Bonus für Eigentumsübergang: Einheitswertbescheid des Vorbesitzers zum Zeitpunkt des erstmaligen Eigentumsübergangs
Mit dem Einheitswertbescheid soll das Ausmaß der Eigentumsflächen nachgewiesen werden, das vor der Übertragung des Betriebes an den Junglandwirt vorhanden war.