Beilagen für die Beantragung der Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1)
Für die endgültige Entscheidung, ob ein Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe bewilligt werden kann, müssen der Abwicklungsstelle alle Unterlagen vorliegen, um die Erfüllung sämtlicher Richtlinienvorgaben beurteilen zu können.
Jedenfalls erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Förderungsantrag
- vollständig ausgefülltes Vorhabensdatenblatt 6.1.1
- vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
- unterschriebenes Betriebskonzept (auch elektronisch freigegeben)
- Qualifikationsnachweis
- Nachweis über eigenständige Betriebsgebäude
(Übergabs-, Pacht-, Kauf-, Schenkungsvertrag oder Einantwortungsurkunde) - Versicherungsdatenauszug (mit Versicherungszeiten)
- Aufstellung über die Bewirtschaftung lt. Sozialversicherungsanstalt der Bauern
(„SV-Info“ – Formular BW-026) - Beschreibung erstmalige Niederlassung
Welche Unterlagen können erforderlich sein?
Eine Reihe von Unterlagen sind nur dann notwendig, wenn gewisse Voraussetzungen oder Situationen vorliegen! Hier ein Überblick, welche dies am häufigsten sein können:
Eine Reihe von Unterlagen sind nur dann notwendig, wenn gewisse Voraussetzungen oder Situationen vorliegen! Hier ein Überblick, welche dies am häufigsten sein können:
Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Organisationsstatut (zB Gesellschafts-, ARGE-, Kooperationsverträge/ Vereinsstatuten/ Satzung);
- bei Personenvereinigung (zB GesbR): Vereinbarung über Gesellschaftsanteile bzw. über die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung
- Vollmacht bei Vertretung
- Zuschlag zum Einheitswert/Einheitswertbescheid (falls unter 3 ha bewirtschaftete
Fläche) - Bei Bonus für Eigentumsübergang: Einheitswertbescheid zum Zeitpunkt des erstmaligen Eigentumsübergangs
- Bei Bonus für Eigentumsübergang: Schriftstück, das dem Rechtsgeschäft zugrunde liegt (Übergabs-, Kauf-, Schenkungsvertrag, Einantwortungsurkunde)
- Einkommensnachweis bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen
- Düngerverträge
- Schuldenbestätigung
- Bei Betriebsteilung: Berechnung des Arbeitsbedarfs des Betriebes vor der Teilung und beider Betriebe nach der Teilung
Die angeführten Unterlagen stellen die am häufigsten notwendigen Beilagen dar. Es kann aufgrund der spezifischen Anforderungen im Rahmen der Abwicklung notwendig sein, dass noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Vollständiger Antrag
Ein Antrag wurde dann vollständig abgegeben, wenn alle für die Beurteilung und Bewertung notwendigen Unterlagen vorliegen bzw. die Formulare vollständig ausgefüllt wurden. Stellt sich heraus, dass noch weitere Unterlagen notwendig sind, dann werden diese nachgefordert. Mit dem Eingang der letzten notwendigen Informationen ist der Antrag dann tatsächlich vollständig. Dieses Datum entscheidet letztendlich darüber, wann die eingereichten Anträge bewilligt werden können.
Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Betriebswirtschaftsberater/innen der Bezirksbauernkammern zur Verfügung.