Betriebskonzept
Der Antrag kann erst endgültig beurteilt bzw. bewilligt werden, wenn auch ein Betriebskonzept vorgelegt wurde. Bei der Erstellung des Betriebskonzeptes ist der Betriebswirtschaftsberater der Bezirksbauernkammer behilflich.
Im Betriebskonzept ist unter anderem die betriebliche Ausgangssituation in Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen und arbeitswirtschaftlichen Gegebenheiten zu beschreiben. Gibt es einen Handlungsbedarf hinsichtlich Einhaltung Unionsnormen und nationaler Normen im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung (v.a.: Umwelt, Hygiene, Tierschutz und Arbeitssicherheit für Fremdarbeitskräfte), ist dies festzuhalten. Ebenso ist die geplante Entwicklung des Betriebes für die nächsten Jahre darzustellen.
Im Maßnahmen- und Ablaufplan ist jedenfalls festzuhalten, wenn die Mindestqualifikation noch nicht vorliegt, wann diese nachgemacht werden soll. Außerdem ist bei einem ev. Bedarf hinsichtlich Einhaltung von Normen darzustellen, wann diese erfüllt werden können.
Im Betriebskonzept ist unter anderem die betriebliche Ausgangssituation in Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen und arbeitswirtschaftlichen Gegebenheiten zu beschreiben. Gibt es einen Handlungsbedarf hinsichtlich Einhaltung Unionsnormen und nationaler Normen im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung (v.a.: Umwelt, Hygiene, Tierschutz und Arbeitssicherheit für Fremdarbeitskräfte), ist dies festzuhalten. Ebenso ist die geplante Entwicklung des Betriebes für die nächsten Jahre darzustellen.
Im Maßnahmen- und Ablaufplan ist jedenfalls festzuhalten, wenn die Mindestqualifikation noch nicht vorliegt, wann diese nachgemacht werden soll. Außerdem ist bei einem ev. Bedarf hinsichtlich Einhaltung von Normen darzustellen, wann diese erfüllt werden können.