Betriebskonzept (elektronisch freigegeben) ODER vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen für den elektronischen Betriebsplan (eBP)
Im Rahmen der Antragstellung sind vom Förderwerber alle Angaben zu machen, die notwendig sind, um die Beurteilung des Betriebes sowie der Investition durchzuführen. Vor allem steht dabei die betriebswirtschaftliche Beurteilung im Vordergrund. Von der Bewilligenden Stelle wird dann in Abhängigkeit des Projektes ein elektronischer Betriebsplan oder eine Projektbeurteilung erstellt. Dafür muss entweder ein elektronisch freigegebenes Betriebskonzept oder ein vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen vorliegen.
Für Vorhaben mit anrechenbaren Kosten über 100.000 € ist jedenfalls ein Betriebskonzept vorzulegen.
Für Vorhaben mit anrechenbaren Kosten über 100.000 € ist jedenfalls ein Betriebskonzept vorzulegen.