Betriebsteilung
Im Betriebskonzept ist der Arbeitsbedarf des Betriebes vor der Teilung und der Arbeitsbedarf des Betriebes des Junglandwirten nachzuweisen. Der zweite Betrieb ist mittels nachvollziehbarer Stundenberechnung nachzuweisen (erhältlich bei der Bezirksbauernkammer).