Bio-Kontrollkostenzuschuss – aktuelle Info´s

Antragstellung
Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines bereits unterzeichneten Kontrollvertrags. Der Förderungsantrag kann laufend gestellt werden und gilt dann für die gesamten 5 Jahre. Die Auszahlung erfolgt durch die Einbringung eines Zahlungsantrags pro Kontrolljahr.
Die Beantragung des Bio Kontrollkostenzuschusses erfolgt online über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA. Aufrufen kann man diese über den Einstieg mittels ID Austria ins eAMA-Portal des eigenen Betriebs. Es wird dann ein Reiter DFP angezeigt, wo zuerst der Förderungsantrag zum Bio-Kontrollkostenzuschuss gestellt werden kann.
Die Fördermaßnahme hat die Nummer 77-01 und ist unter dem Namen „Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen“ zu finden.
Zur Antragstellung gibt es auch eine Anleitung seitens der Bio-Beratung.
Die Beantragung des Bio Kontrollkostenzuschusses erfolgt online über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA. Aufrufen kann man diese über den Einstieg mittels ID Austria ins eAMA-Portal des eigenen Betriebs. Es wird dann ein Reiter DFP angezeigt, wo zuerst der Förderungsantrag zum Bio-Kontrollkostenzuschuss gestellt werden kann.
Die Fördermaßnahme hat die Nummer 77-01 und ist unter dem Namen „Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen“ zu finden.
Zur Antragstellung gibt es auch eine Anleitung seitens der Bio-Beratung.
Allgemeine Infos zum Bio-Kontrollkostenzuschuss
• Mit diesem Zuschuss werden 80% der Bio-Kontrollkosten pro Jahr von der AMA rückerstattet.
• Die maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre
• Er kann von Neu-Biobetrieben und bei einem erfolgten Bewirtschafterwechsel beantragt werden
Hierfür sind 2 Anträge notwendig:
1. Förderungsantrag zum Bio-Kontrollkostenzuschuss:
Dieser ist einmalig für die gesamte Laufzeit von 5 Jahren zu stellen. Der Beginn ist der Tag der Antragstellung und das Ende ist mit Ende des 5. Jahres. (z.B.: Antragstellung am 01.8.2025: Laufzeit bis 31.12.2029 à 5 Jahre).
Es müssen in diesem Antrag die Gesamtkosten der Biokontrolle für diese 5 Jahre (Preisanpassungen der Biokontrolle unbedingt berücksichtigen --> Puffer) angegeben werden. Es werden maximal die angegebenen Kosten aus diesem Antrag ausbezahlt.
2. Zahlungsantrag:
Nach Bestätigung des Förderungsantrags durch die AMA kann der Zahlungsantrag ebenfalls online über die DFP gestellt werden. Dieser Zahlungsantrag ist jährlich nach Erhalt der Rechnung für die Bio-Kontrolle zu stellen und aufgrund dieses Antrags bekommt man die 80% der anfallenden Kosten rückerstattet.
Es ist dazu die originale Rechnung, ohne irgendwelche Handschriftlichen Notizen o.a. hochzuladen.
• Die maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre
• Er kann von Neu-Biobetrieben und bei einem erfolgten Bewirtschafterwechsel beantragt werden
Hierfür sind 2 Anträge notwendig:
1. Förderungsantrag zum Bio-Kontrollkostenzuschuss:
Dieser ist einmalig für die gesamte Laufzeit von 5 Jahren zu stellen. Der Beginn ist der Tag der Antragstellung und das Ende ist mit Ende des 5. Jahres. (z.B.: Antragstellung am 01.8.2025: Laufzeit bis 31.12.2029 à 5 Jahre).
Es müssen in diesem Antrag die Gesamtkosten der Biokontrolle für diese 5 Jahre (Preisanpassungen der Biokontrolle unbedingt berücksichtigen --> Puffer) angegeben werden. Es werden maximal die angegebenen Kosten aus diesem Antrag ausbezahlt.
2. Zahlungsantrag:
Nach Bestätigung des Förderungsantrags durch die AMA kann der Zahlungsantrag ebenfalls online über die DFP gestellt werden. Dieser Zahlungsantrag ist jährlich nach Erhalt der Rechnung für die Bio-Kontrolle zu stellen und aufgrund dieses Antrags bekommt man die 80% der anfallenden Kosten rückerstattet.
Es ist dazu die originale Rechnung, ohne irgendwelche Handschriftlichen Notizen o.a. hochzuladen.
Nach anfänglichen langen Verzögerungen werden nun E-Mails durch die AMA an die Betriebe ausgesendet, wo darauf hingewiesen wird, dass der eingereichte Antrag bestätigt wurde. Daher ist anzuraten, das im eAMA hinterlegte E-Mail-Postfach laufend durchzusehen (evtl. auch Spam Ordner), damit man diese Nachricht nicht übersieht. Wenn man diese Nachricht erhalten hat, ist es über die DFP möglich den Zahlungsantrag zu stellen. Die Benachrichtigungen erfolgen in chronologischer Reihenfolge nach dem Antragsdatum.