Biokontrollkostenzuschuss
Seit April ist der Förderungsantrag für den Bio-Kontrollkostenzuschuss (77-01) ausschließlich online in der digitalen Förderplattform (DFP) unter eama.at zu stellen.
Ein Einstieg ist nur mit gültiger ID-Austria möglich!
Dies betrifft auch Zahlungsanträge für Rechnungen ab dem Kontrolljahr 2024.
Ein Einstieg ist nur mit gültiger ID-Austria möglich!
Dies betrifft auch Zahlungsanträge für Rechnungen ab dem Kontrolljahr 2024.
Zur Erinnerung:
Unter bestimmten Bedingungen kann der Bio-Kontrollkostenzuschuss beantragt werden. Das betrifft neue Bio-Betriebe (ab 1.1.2023 erstmalig einen gültigen Bio-Kontrollvertrag) und Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel (ab 1.1.2023). Der Zuschuss beträgt 80% der Netto-Kontrollkosten und wird für max. 5 Jahre ab Kontrollvertrag gewährt. Voraussetzung dafür ist ein Förderungsantrag (für 5 Jahre) und nach der jährli-chen Bio-Kontrolle ein Zahlungsantrag inkl. Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung.
Unter bestimmten Bedingungen kann der Bio-Kontrollkostenzuschuss beantragt werden. Das betrifft neue Bio-Betriebe (ab 1.1.2023 erstmalig einen gültigen Bio-Kontrollvertrag) und Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel (ab 1.1.2023). Der Zuschuss beträgt 80% der Netto-Kontrollkosten und wird für max. 5 Jahre ab Kontrollvertrag gewährt. Voraussetzung dafür ist ein Förderungsantrag (für 5 Jahre) und nach der jährli-chen Bio-Kontrolle ein Zahlungsantrag inkl. Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung.
Achtung! Bewirtschafter, die in der Programmperiode LE 14-20 den Förderzeitraum von 5 Jahren nicht mehr zur Gänze ausschöpfen konnten, wird der Zuschuss in der neuen Periode für die restlichen Jahre (bis max. 5 Jahre) gewährt. Voraussetzung ist jedoch ein neuer Förderungsantrag in der DFP noch VOR der Kontrolle 2024!
Zahlungsanträge für Kontrollen bis 2023 abrechnen!
Alle Kontrollen, die bis 31. Dez. 2023 erfolgten, können noch bis 30. Juni 2025 mit dem derzeit gültigen Excel-Zahlungsantragsformular eingereicht werden. Dem Zahlungsantrag sind Rechnungen der Kontrollstelle und Zahlungsnachweise beizulegen.
Nähere Infos bzw. Unterstützung bei der Antragstellung bei DI Karnholz bzw. auf der AMA Homepage.
Alle Kontrollen, die bis 31. Dez. 2023 erfolgten, können noch bis 30. Juni 2025 mit dem derzeit gültigen Excel-Zahlungsantragsformular eingereicht werden. Dem Zahlungsantrag sind Rechnungen der Kontrollstelle und Zahlungsnachweise beizulegen.
Nähere Infos bzw. Unterstützung bei der Antragstellung bei DI Karnholz bzw. auf der AMA Homepage.